Betreiber müssen der Stadt ein Sozialkonzept vorlegen und ihre Mitarbeiter schulen lassen

Hamburg. Betreiber der rund 400 Hamburger Spielhallen müssen künftig ein Sozialkonzept vorlegen und dürfen nur noch Personal beschäftigen, das in der Suchtprävention geschult ist. Die Mitarbeiter sollen zudem lernen, wie sie auffällige Spieler ansprechen und ihnen Hilfsangebote unterbreiten können. Mit dieser neuen Verordnung will die Stadt Spieler besser schützen.

„Die Verabschiedung der Spielerschutzverordnung stellt einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der Spieler in den Spielhallen dar“, sagt Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Die Betreiber seien nun gefordert, diese Maßnahmen umzusetzen, sich entsprechend fortzubilden und damit Verantwortung zu übernehmen.

Dafür haben die Unternehmen jetzt ein Jahr Zeit. Das Spielhallenpersonal muss etwa in einer achtstündigen Schulung Kenntnisse über die Gefahren des Glücksspiels und die Entstehung der Spielsucht erwerben. Die Betreiber sind zudem verpflichtet, an einer Schulung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen teilzunehmen. Die neuen Regeln sind der nächste Schritt nach der Einführung des Spielhallengesetzes, das vor einem Jahr in Kraft getreten ist – es schreibt unter anderem einen Mindestabstand zwischen Spielhallen von 500 Metern und 100 Meter Abstand zu Einrichtungen vor, die von Kindern und Jugendlichen genutzt werden.

„Wir begrüßen die neue Verordnung“, sagt Gundolf Aubke, Vorsitzender des Hamburger Automaten Verbands. „Aber wir sind enttäuscht, dass der Senat ein Jahr dafür gebraucht hat. In dieser Zeit hätte man vielen spielsuchtgefährdeten Menschen helfen können.“ Zudem kritisiert Aubke, dass es sich nicht um ein glücksspielübergreifendes Konzept handele. Wettbüros blieben von der Verordnung unberührt. „Und auch das Online-Glücksspiel bleibt komplett unreguliert.“