Was Hamburger Wohnungsinteressenten offenlegen sollen. Datenschutzrecht gebrochen?

Hamburg. Hamburgs Wohnungsunternehmen Saga GWG hält sich bei der Vermietung neuer Wohnungen offenbar nicht an Vorgaben des Datenschutzbeauftragten. In der Einladung zu einer Informationsveranstaltung „Wohnen am Suttnerpark“ werden von Interessenten sensible persönliche Daten verlangt. Das verstößt nach Ansicht von Datenschützern gegen das Datenschutzrecht.

In dem Schreiben geht es um das Neubauprojekt am Suttnerpark in Altona, das von der Saga GWG und der Quantum Immobilien AG realisiert wird. Auf 5700 Quadratmetern entstehen 165 Wohnungen, deren Fertigstellung für Ende dieses Jahres geplant ist. Rund zwei Drittel des Projektes werden mit öffentlichem Geld gefördert.

Die Informationsveranstaltung soll an diesem Sonnabend in der Saga-Geschäftsstelle Altona stattfinden. „Sie haben an diesem Tag bei Interesse zur Anmietung die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen für eine mögliche Anmietung bei uns zu hinterlegen“, heißt es in dem Schreiben.

Verlangt werden unter anderem eine „Kopie der letzten drei Gehaltsrechnungen“ und ein „ausgefüllter Interessentenbogen“. Auf dem Bogen sollen Interessenten neben ausführlichen Daten zur Person – es wird nach Staatsangehörigkeit und Familienstand gefragt – den Arbeitgeber und die monatlichen Nettoeinkünfte angeben.

Ferner wird nach der Zahl der einziehenden Kinder gefragt. Die Rückseite des Bogens enthält eine Einverständniserklärung zu Informationen bei der Kreditauskunft Schufa. Da der Bogen am Ende unterschrieben werden soll, ist diese Erklärung als Bestandteil des Interessentenbogens zu verstehen.

In dem Anschreiben wird darauf verwiesen, dass es sich lediglich um eine Infoveranstaltung handelt. „Im November finden aufgrund der hohen Nachfrage weitere Infoveranstaltungen zum Projekt statt, sodass wir um Verständnis bitten, dass am Tage der jeweiligen Veranstaltung keine Vertragszusagen erfolgen werden“, heißt es weiter.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar kündigte an: „Wir werden dem Sachverhalt nachgehen.“ Vermieter und Makler, die bereits vor einem Besichtigungstermin konkrete Nachweise zu den Einkommensverhältnissen und Schufa-Auskünfte verlangen, „verhalten sich rechtswidrig“. Sie dürften lediglich Daten verlangen, die sie zum jeweiligen Zeitpunkt des Vermietungsprozesses tatsächlich benötigten. „Eine Art Vorratsdatenspeicherung ist nicht erlaubt.“ Nach Ansicht der Datenschützer darf der Vermieter erst kurz vor Vertragsschluss Kontoauszüge und die letzten drei Lohnabrechnungen fordern.

Nach den Worten von Saga-Sprecher Michael Ahrens orientiert sich die Saga GWG an den Richtlinien des Wohnungsverbandes VNW. Der Verband selbst habe in den vergangenen Jahren Hinweise der Datenschutzbeauftragten regelmäßig aufgenommen. „Sowohl die verschiedenen Wohnungsverbände wie auch Saga GWG prüfen sehr ernsthaft die aktuelle Hinweisschrift des Hamburger Datenschutzbeauftragten, um ihre Schlüsse daraus zu ziehen.“

Siegmund Chychla, Geschäftsführer des Mietervereins zu Hamburg, forderte die Saga GWG auf, diese Praxis umgehend zu beenden. Interessenten hätten keine andere Chance, als die Angaben zu liefern. „Wer nicht pariert, der fliegt“, sagte Chychla.