Verbände ziehen Konsequenzen aus dem tödlichen Unfall und verschärfen die Sicherheitsregeln für den Wassersport. Aus der Politik gab es Zuspruch.

Hamburg. Nach dem tödlichen Ruderunfall des 13-jährigen Lorenz im vergangenen April hat sich der Hamburger Ruderverband am Donnerstag auf schärfere Sicherheitsstandards im Wassersport verständigt.

„Der Unfall des Jungen hat uns sehr bestürzt“, sagte Jürgen Warner, Vorsitzender des Landesruderverbands. „Er hat gezeigt, dass es nicht ausreicht, was bisher in puncto Sicherheit in den Vereinen umgesetzt wurde“.

Künftig müssen Ruderer auf der Alster daher bei einer Wassertemperatur unterhalb von 15 Grad Celsius in kenterungsgefährdeten Booten (Einern und Zweiern) eine Schwimmweste tragen. Denn bei kaltem Wasser steigt laut Warner das Risiko, dass Ruderer sich bei einem Unfall aus eigener Kraft nicht mehr helfen können. Das sei von Sportmedizinern bestätigt. Der offizielle Messpunkt der Wassertemperatur befindet sich an der Lombardsbrücke zwischen Binnen- und Außenalster, die Angaben sollen in Zukunft auch im Internet abrufbar sein.

Auf eine generelle Schwimmwestenpflicht auch während der warmen Monate, wie sie bereits im Mai dieses Jahres für das Rudern im Schulunterricht eingeführt wurde, konnten sich die Hamburger Rudervereine nicht einigen. „Grundsätzlich sind Schwimmwesten beim Rudern störend, sie behindern die Bewegungsfreiheit“, sagte Jürgen Warner. „Eine generelle und undifferenzierte Schwimmwestenpflicht wäre daher unverhältnismäßig“.

Die neue Richtlinie zum Rudern bei niedrigen Wassertemperaturen wurde am Donnerstag im Rahmen der „Sicherheits-Offensive“ von den Hamburger Rudervereinen beschlossen. Die Offensive beinhaltet neben der Schwimmwesten-Regelung vor allem auch die intensivere Ausbildung der Ruderlehrer. Diese sollen sich künftig verstärkt dafür einsetzen, dass sich das Thema Sicherheit in den Köpfen der Sportler verankert. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Verkehrsregeln auf dem Wasser, die Sicherheitsvorkehrungen an den Booten sowie das Verhalten beim Kentern und im kalten Wasser.

Da sich in der 177-jährigen Geschichte des Ruderns in der Hansestadt vor dem Unglück am 19. April noch nie ein tödlicher Ruderunfall ereignet hat, habe sich eine gewisse Nachlässigkeit in Sachen Sicherheit eingeschlichen, so Warner. Dem soll die Offensive nun mit den genannten Maßnahmen entgegen wirken.

Aus der Politik gab es Zuspruch: „Es ist eine gute Lösung, dass Ruderer in lagelabilen Booten verpflichtet werden, bei kaltem Wasser eine Schwimmweste zu tragen. Das schafft mehr Sicherheit, ohne das Vergnügen an diesem Sport zu nehmen“, sagte Christiane Blömeke, sportpolitische Sprecherin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion.

Auch der Hamburger Kanu-Verband (HKV) und der Hamburger Segler-Verband haben anlässlich des Ruderunfalls im April ihre Sicherheitsstandards überprüft. Für Segler besteht schon die Regelung, unabhängig von der Wassertemperatur eine Schwimmweste zu tragen, für Kanuten wird dies abhängig von individuellem Können, Gewässer und Witterung empfohlen. Der HKV bietet zudem Sicherheitskurse an, die den Kanuten das gefahrlose Paddeln auf den Gewässern vermitteln.