Insgesamt wurden 550.000 Euro an Bußgeldern verhängt – aber nur 180.000 überwiesen

Hamburg . Bier, Wein oder Wodka trinken kann in Hamburgs öffentlichen Verkehrsmitteln teuer werden: 40 Euro Bußgeld werden bei einem Verstoß gegen das Alkoholverbot fällig. Insgesamt sprachen die Kontrolleure seit Einführung des Alkoholverbots im Herbst 2011 Bußgelder in Höhe von rund 550.000 Euro aus. Aber die Zahlungsmoral der ertappten Trinker ist schlecht: Gut 369.000 Euro an offenen Forderungen sind bei Hochbahn und S-Bahn aufgelaufen. Bezahlt wurden in diesem Zeitraum lediglich gut 180.000 Euro.

Diese Zahlen gehen hervor aus der Antwort des Senats auf eine kleine schriftliche Anfrage des CDU-Verkehrsexperten Klaus-Peter Hesse. Der Bürgerschaftsabgeordnete kritisiert: „Die Wirkung der Maßnahme verpufft, wenn die Strafe nicht zum Vollzug kommt.“

Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sieht dies anders. Zwar seien die offenen Forderungen „unschön“, sagte Sprecher Rainer Vohl auf Abendblatt-Anfrage, verwies aber darauf, es gehe beim Alkoholverbot nicht in erster Linie darum, Geld zu verdienen, sondern den Alkoholkonsum in Bussen und Bahnen einzudämmern. „Das haben wir geschafft.“ Die SPD-Verkehrsexpertin Martina Koeppen sieht es ähnlich. Das Ziel, „das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste zu erhöhen“, sei erreicht worden.