Altstadt. Nach der Kritik der Opposition am Vorgehen der SPD-Mehrheit im Schulausschuss übt nun auch die Bürgerschaftskanzlei Kritik. Die SPD-Abgeordneten hatten, wie berichtet, zu einem FDP-Antrag zur Förderung von hochbegabten Kindern einen Änderungsantrag vorgelegt. Das Problem: Das SPD-Votum war keine Änderung im Kleinen, sondern eine grundlegende Neuformulierung mit einer anderen Stoßrichtung. Wo die Liberalen konkrete Maßnahmen forderten, wollten die Sozialdemokraten nur eine „Prüfung“ beantragen.

„Bezogen auf den SPD-Änderungsantrag lässt sich festhalten, dass dieser den Text des ursprünglichen FDP-Antrags nahezu vollständig abändert, eine Reihe von Gesichtspunkten überhaupt nicht benennt und zudem im Wesentlichen die Zielrichtung auswechselt“, heißt es in einer Stellungnahme der Bürgerschaftskanzlei, die dem Abendblatt vorliegt. Es handele sich „bei wertender Betrachtung“ um einen Zusatz- und nicht um einen Änderungsantrag. Die Kanzlei rät der SPD zu mehr Ehrlichkeit: Erst solle der FDP-Antrag abgelehnt werden, dann der eigene zur Abstimmung gestellt werden.

Der Ausschuss-Vorsitzende Walter Scheuerl hatte die Abstimmung wegen formaler Bedenken zunächst verhindert. Anna von Treuenfels (FDP) sprach von „Ablenkungsmanövern“ der SPD. Schulsenator Ties Rabe (SPD) sei an dem Thema nicht interessiert.