Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gegen den schwedischen Energiekonzern Vattenfall wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz eingeleitet.

Hamburg. Gut fünf Wochen vor dem Volksentscheid über den Rückkauf der Energienetze hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren gegen den schwedischen Energiekonzern Vattenfall wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Energiewirtschaftsgesetz eingeleitet. Grund: Vattenfall soll bei Werbekampagnen nicht ordnungsgemäß zwischen dem Energievertrieb und dem Netzbetrieb getrennt haben. Laut Gesetz muss klar ersichtlich sein, ob es sich um Werbung für den Energielieferanten handelt – oder ob es um das Leitungsnetz geht. In Hamburg verkauft Vattenfall seine Energie und betreibt mit einer eigenen Gesellschaft zugleich das Energienetz – das die Volksinitiative gerade per Volksentscheid wieder in städtischen Besitz überführen will.

Anlass der Ermittlungen ist ein Hinweis der Hamburger Verbraucherzentrale. Dabei geht es um eine Werbekampagne aus dem Frühjahr, in der es hieß: „Als Partner für Wärme und Strom garantieren Hamburg und Vattenfall eine sichere Energieversorgung. www.vattenfall.de/hamburg.“ Da Thema der Motive die Versorgungssicherheit sei, liege es nahe, dass es sich um eine Werbung des Netzbetreibers (im Streit um die Zukunft der Hamburger Netze) handle, so die Verbraucherzentrale. Der Absender sei aber nicht die Stromnetz Hamburg GmbH, sondern Vattenfall. Das sieht offenbar auch die Netzagentur kritisch, die Zwangsgelder im Millionenbereich durchsetzen kann.

Vattenfall selbst gab sich am Dienstag irritiert. „Wir sind sehr überrascht“, sagte Unternehmenssprecherin Barbara Meyer-Bukow dem Abendblatt. Man werde den Sachverhalt prüfen und danach Stellung nehmen.

Heute debattiert auch die Bürgerschaft über den Volksentscheid zum Netzerückkauf.