Barmbek-Süd. Im Fall der suspendierten Arbeitsvermittlerin aus Altona, Inge Hannemann, wird heute vor dem Arbeitsgericht das Eilverfahren fortgesetzt. Hannemann, die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt geworden ist, war im April von ihrer Tätigkeit beim Altonaer Jobcenter freigestellt worden und klagt auf Wiederbeschäftigung. Man habe Zweifel, ob die Mitarbeiterin ihre Arbeit noch rechtmäßig durchführen könne, hatte die zuständige Sozialbehörde die Suspendierung begründet.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Weigerung von Inge Hannemann, Hartz-IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen, wenn diese nicht zu Beratungsterminen erscheinen oder angebotene Jobs ablehnen. Aus Sicht von Inge Hannemann ist die in diesem Fall vorgeschriebene Kürzung von Geldzuweisungen an Hartz-IV-Empfänger „menschenunwürdig, weil der Betrag schon am Existenzminimum liegt“.

Die Bundesagentur wies Mitte Juni in einer Erklärung Hannemanns Vorwürfe als falsch zurück. „Weder widerspricht die Grundsicherung dem Grundgesetz, noch verletzen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter durch ihre tägliche engagierte Arbeit die Würde der Kunden“, erklärte die Behörde. Zugleich wurde Inge Hannemann vorgeworfen, sie handele „nach Gutdünken“ und lebe „persönliche, politische Vorlieben“ aus.