Verwaltungsrichter: Auch Vorschulbesuch ist ein Kriterium. Schulbehörde zeigte sich indes verwundert über die Entscheidung, weil sie von der bisherigen Rechtsprechung abweiche.

Hamburg. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Vergabepraxis für Grundschulplätze jetzt in einem Fall für rechtswidrig erklärt. Wie das Rechtsanwaltbüro Günther am Freitag mitteilte, muss ein Kind an einer Hamburger Grundschule nun doch aufgenommen werden, wo es zuvor schon die Vorschule besucht und dann zunächst keinen Platz bekommen hatte. Während bei der aktuellen Vergabepraxis Kriterien wie Elternwunsch, Schulweglänge und Geschwisterkinder gleichwertig berücksichtigt werden, gilt der Vorschulbesuch an der späteren Wunschschule in Hamburg lediglich als „Hilfskriterium“. Damit habe Hamburg die Grenze des Ermessens überschritten, urteilte das Gericht. Mit anderen Worten: Auch der Vorschulbesuch musste hier gleichwertig mit berücksichtigt werden.

Nach Einschätzung des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Robert Heinemann steht Schulsenator Ties Rabe nun kurz vor den allgemeinen Einschulungen vor einem „Scherbenhaufen“. In ähnlichen Fällen hätten Eltern nun gute Klagechancen. Heinemann hatte auf das Problem „Hilfskriterium Vorschule“ bereits 2012 aufmerksam gemacht. Wie viele Kinder deshalb von einer Ablehnung betroffen sind, konnte die Behörde seinerzeit nicht sagen, weil Widerspruchsverfahren nicht nach Einzelpunkten erfasst würden. Der CDU-Politiker Heinemann fordert nun eine rasche Überarbeitung der Vergaberichtlinien. Das Problem sei entstanden, weil mancherorts zu viele Vorschulklassen eingerichtet wurden – ohne die Auswirkung auf die spätere Grundschule zu beachten.

Die Schulbehörde zeigte sich indes verwundert über die Entscheidung, weil sie von der bisherigen Rechtsprechung abweiche. Für die nächste Anmelderunde werde die Behörde die Kritik des OVG aber aufnehmen.

Das werde allerdings nicht ein automatisches Recht auf Schulbesuch von Vorschulklassen-Kindern bedeuten. „Das würde sonst die Rechte von Familien, die ihr Kind lieber länger in der vertrauten Kita betreuen lassen, schwer beeinträchtigen“, sagt Behördensprecher Thomas Bressau.

Außerdem handele es sich hier um einen Einzelfall, der im Eilverfahren entschieden wurde. Eine unmittelbare Auswirkung auf die aktuelle Vergabe gebe es daher nicht.