Verteidiger des Hamburger Unternehmers legen Haftbeschwerde ein. Wegen Fluchtgefahr wurde Frank Thielert vor zwei Wochen während einer Verhandlung im Gerichtssaal verhaftet.

Hamburg. Für einen Moment waren sie sprachlos. Wie versteinert geradezu. „Herr Thielert, Sie sind verhaftet.“ Die schicksalhaften Worte des Vorsitzenden Richters hingen noch eine Weile im Gerichtssaal nach, die das vorläufige Ende der Freiheit eines ehemals Erfolg gewohnten Unternehmers markierten. Und die ihn und seine Anwälte fassungslos machten. Damit hatten sie niemals gerechnet. Der wegen Betrugs angeklagte Frank Thielert nicht, der einst als ehrgeiziger Firmengründer mit glänzenden Perspektiven gefeiert wurde. Und auch seine beiden Anwälte nicht. „Die Verkündung des Haftbefehls hat ihn ganz schön mitgenommen“, erklärt einer der Verteidiger des 48-Jährigen, Rechtsanwalt Andreas Harms, dem Abendblatt. „Aber jetzt hat Herr Thielert sich gefasst. Er hat eine unglaubliche Selbstdisziplin. Und er will weiterkämpfen.“ Um seine Freilassung. Und nicht zuletzt auch um einen Freispruch in einem Verfahren, das vor rund sieben Jahren mit einer Strafanzeige ins Rollen kam.

Was für eine Bombe da aus ihrer Sicht geplatzt ist, als ihr Mandant vom Gerichtssaal direkt ins Untersuchungsgefängnis geführt wurde, mit versteinertem Gesicht und ohne jeden Protest, macht Verteidiger Jürgen Wessing deutlich: „Ich mache diesen Job seit 30 Jahren. Und das war die erste Saalverhaftung, die ich erlebt habe.“

Eine eher karg eingerichtete kleine Zelle, nur eine Stunde Hofgang täglich, streng reglementierte Besuchszeiten, Verzicht auf alles Persönliche wie Armbanduhr, Gürtel oder Kugelschreiber, insgesamt maximal eine Stunde telefonieren im Monat – die Umstände für Frank Thielert, der sonst ein Leben auf der Überholspur gewohnt war, haben sich dramatisch eingeschränkt.

Hanseatisches Oberlandesgericht muss nun über die Freilassung entscheiden

Nach Meinung der Verteidigung ist die Entscheidung des Gerichts, den Hamburger in Untersuchungshaft zu nehmen, in keinerlei Weise angemessen. Sie wollen alles unternehmen, damit ihr Mandant wieder auf freien Fuß kommt. Nach einem Antrag auf einen Haftprüfungstermin, den das Gericht mittlerweile abgelehnt hat, haben sie nun Haftbeschwerde eingelegt. Darüber wird das Hanseatische Oberlandesgericht in den kommenden Tagen entscheiden.

Für Frank Thielert mit seinem Unternehmen schien es lange Zeit nur eine Richtung zu geben: die ganz nach oben. Mit seiner Idee, Dieselmotoren für Sport- und Schulungsflugzeuge zu entwickeln, hatte der Hamburger eine Weltneuheit auf den Markt gebracht. Seine Firma hatte bis zu 350 Mitarbeiter, im Jahr 2005 ging er an die Börse, wo das Unternehmen zeitweilig mit einem Wert von einer halben Milliarde Euro notiert wurde. Doch dann geriet die Firma offenbar ins Schleudern, was schließlich zu dem Prozess führte, der im April vor dem Landgericht begann.

Im Einzelnen geht es in dem Verfahren um Kapitalanlage- und Kreditbetrug sowie um Urkundenfälschung. Im Jahr 2004 soll Thielert laut Anklage die Buchung von Scheinumsätzen veranlasst haben, um der Firma einen Bankkredit zu sichern und einen Gewinn im Jahresabschluss 2004 ausweisen zu können.

Die Verhaftung aus der Hauptverhandlung heraus am neunten Prozesstag hatte das Gericht in einem ausführlichen Beschluss mit Fluchtgefahr begründet, weil Thielert, der sich zusammen mit zwei Mitangeklagten verantworten muss, eine mehrjährige Haftstrafe drohe. Zudem sei er in der Lage, größere Summen Geld ins Ausland zu schaffen. Nach vorläufiger Bewertung der Beweisaufnahme geht die Kammer davon aus, dass die Angeklagten als Mitglieder einer Bande sowie gewerbsmäßig gehandelt haben könnten. Das wird laut Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. Bislang sehe es danach aus, dass sich die Angeklagten dazu entschlossen haben, die wirtschaftliche Lage ihrer Firma gegenüber Geldgebern sehr viel positiver darzustellen, als sie tatsächlich war, so das Gericht. „Sämtliche Kapitalgeber wurden systematisch getäuscht“, heißt es in der Begründung der Kammer. Der Vermögensschaden betrage nach vorläufiger Einschätzung rund 4,3 Millionen Euro.

Doch nach Meinung der Anwälte ist der Beschluss der Strafkammer vollkommen überzogen. „Herr Thielert hat seine Familie hier, er baut gerade eine neue Firma auf, hat sein Geld also in Deutschland angelegt und eben nicht ins Ausland geschafft“, argumentiert Verteidiger Harms. Außerdem habe der 48-Jährige sich seit Beginn der Ermittlungen dem Verfahren gestellt.

Anwälte halten die belastende Zeugenaussage für wenig glaubwürdig

Der rechtliche Hinweis des Gerichts, dass eine Verurteilung wegen Bandenbetrugs in Betracht komme, „hätte für uns überhaupt keinen Anlass gegeben, hektisch zu werden, sondern sich im Gegenteil noch mehr reinzuhängen“, sagt Verteidiger Wessing. Die Anklage basiere im Wesentlichen auf der Aussage eines Zeugen, erläutern die Anwälte ihre Sicht der Dinge. Und dieser Zeuge sei nach ihrer Einschätzung „nur wenig glaubwürdig und seine Aussage voller Widersprüche“.

Die Strafanzeige sei im Jahr 2006 erfolgt, „seitdem gab es viele Ups und Downs“, ergänzt Anwalt Harms. „Ein solides Unternehmen ist kaputt gegangen, das war eine schlimme Situation. Trotzdem hatte Herr Thielert keinen Gedanken, sich ins Ausland abzusetzen. Er wollte das durchstehen. Und es war ihm jederzeit klar, dass niemand ihm einen Freispruch garantieren kann.“ So viel steht nach Überzeugung der Anwälte fest: „Herr Thielert ist kein Mann für Kompromisse. Ein Deal kommt für ihn nicht infrage. Wir arbeiten weiter daran, die Vorwürfe zu entkräften. Unser Ziel ist nach wie vor der Freispruch.“