Der Tod des Pflegekindes Chantal im Januar 2012 in Wilhelmsburg sorgte bundesweit für negative Schlagzeilen. Was leisten Sozialarbeiter in den Brennpunkten der Stadt? Das Abendblatt hat sie begleitet.


Heiko Risch, 47, ist Sozialarbeiter beim Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt Hamburg-Mitte auf St. Pauli und einer von rund 400 ASD-Mitarbeitern in Hamburg
Heiko Risch, 47, ist Sozialarbeiter beim Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt Hamburg-Mitte auf St. Pauli und einer von rund 400 ASD-Mitarbeitern in Hamburg © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

Heiko Risch hinter seinen Aktenbergen an seinem Arbeitsplatz im Jugendamt St. Pauli
Heiko Risch hinter seinen Aktenbergen an seinem Arbeitsplatz im Jugendamt St. Pauli © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

Der Eingang zum Fachamt Jugend und Familie in St. Pauli
Der Eingang zum Fachamt Jugend und Familie in St. Pauli © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

Nach 13 Jahren in ihrer Pflegefamilie zieht Elif (Name geändert) jetzt in eine eigene Wohnung um
Nach 13 Jahren in ihrer Pflegefamilie zieht Elif (Name geändert) jetzt in eine eigene Wohnung um © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

An den Wänden im Jugendamt St. Pauli hängen Fotos von lachenden und fröhlichen Kindern aus aller Welt
An den Wänden im Jugendamt St. Pauli hängen Fotos von lachenden und fröhlichen Kindern aus aller Welt © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

Im Fachamt Jugend und Familie in St. Pauli gibt es auch ein Spielzimmer für die Kinder
Im Fachamt Jugend und Familie in St. Pauli gibt es auch ein Spielzimmer für die Kinder © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

Austausch der Kollegen bei der täglichen Dienstbesprechung
Austausch der Kollegen bei der täglichen Dienstbesprechung © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

Über mangelnde Aktenberge können die ASD-Mitarbeiter nicht klagen
Über mangelnde Aktenberge können die ASD-Mitarbeiter nicht klagen © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe. In § 1, Absatz 1 heißt es: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Kinder- und Jugendhilfe. In § 1, Absatz 1 heißt es: Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. © Marcelo Hernandez | Marcelo Hernandez