Grundsatz: Die Stadt und die Religionsgemeinschaften bekennen sich gemeinsam zu den Wertegrundlagen der Bundesrepublik. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Feiertage: Opferfest, Ramadan und Aschura werden "kirchliche Feiertage" - Muslime dürfen der Arbeit oder der Schule fernbleiben.
Bildung: Die Muslimen dürfen eigene Bildungseinrichtungen betreiben. Im Gegenzug bekennen sie sich zur Schulpflicht und zur "umfassenden Teilnahme am Unterricht staatlicher Schulen".
Kopftuch: Im Vertrag heißt es nur, muslimische Frauen dürften nicht "wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung" in ihrer Berufsausübung beschränkt werden.
Seelsorge: In öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Heimen und Gefängnissen dürfen die Muslime eine eigene religiöse Betreuung anbieten.
Rundfunk: Hamburg will sich dafür einsetzen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch islamischen Gemeinden "angemessene Sendezeiten" einräumt.
Moscheen: Die Gemeinden dürfen Moscheen mit Kuppeln und Minaretten bauen. Dies müsse aber von "akzeptanzfördernden Maßnahmen begleitet" werden, und die Gebäude müssen sich "in ihre jeweilige Umgebung einfügen".
Friedhöfe: Auf staatlichen Friedhöfen dürfen Bestattungen nach islamischen Bräuchen stattfinden, auch ohne Sarg. Eigene Friedhöfe dürfen die Muslime aber nicht unterhalten.
(dey)