Zwei Fonds haben Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Es geht um Kredite und angeblich verschwiegene Risiken. Die Bank weist die Vorwürfe zurück.

Hamburg. Die Geschäfte der HSH Nordbank in Dänemark sind längst abgewickelt, die Niederlassung ist geschlossen und die Mitarbeiter wurden entlassen. Doch jetzt droht aus dem Nachbarland neuer Ärger. Zwei Fonds der Fondsgesellschaft Difko haben Klage gegen die HSH Nordbank beim Landgericht Hamburg eingereicht. Sie fordern Schadenersatz in Millionenhöhe.

Das Unternehmen, vom Geschäft vergleichbar mit Hamburger Fondsanbietern wie MPC oder Lloyd, hat bisher rund 190 Fonds für alternative Energie, Immobilien oder Transportprojekte aufgelegt. Dazu gehören auch zwölf Windkraftanlagen in Frankreich, an denen sich Anleger beteiligt haben. Dafür gewährte die HSH Nordbank einen Kredit über ihre dänische Niederlassung in Höhe von 30 Millionen Euro.

Doch die Dänen müssen nicht nur für die Zinsen aufkommen, sondern haben bisher 2,7 Millionen Euro an die Hamburger Bank gezahlt. Es ist die Folge eines komplizierten Zusatzgeschäftes, das noch bis Juli 2013 läuft. "Dann erwarten wir einen Schaden von insgesamt 3,1 Millionen Euro", sagt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei Beck in Hamburg, der Difko vertritt. Über dieses Risiko sei nicht aufgeklärt worden.

Die HSH Nordbank weist das zurück. "Aus unserer Sicht wurde das Geschäft seinerzeit ordnungsgemäß präsentiert, in vollem Risikobewusstsein des Kunden abgeschlossen und seither vertragsgerecht abgewickelt", sagt eine Banksprecherin. Bislang liege die Klageschrift noch nicht vor. "Aber wir werden uns dagegen zur Wehr setzen."

Bei dem umstrittenen Geschäft geht es um einen sogenannten Zins-Swap (Tausch). Vereinfacht gesagt ist es eine Wette über die Entwicklung bestimmter Zinssätze in der Euro-Zone und der Schweiz. Weil sich die kurzfristigen Zinssätze beider Währungen nicht so entwickelten, wie bei Abschluss des Geschäfts unterstellt, musste Difko die hohen Zahlungen an die HSH Nordbank leisten. Doch die Dänen hatten sich erhofft, Zahlungen von der Bank zu bekommen, um so die Finanzierungskosten für ihre beiden Windkraftfonds zusätzlich zu senken.

Eigentlich wollten die Dänen einen Kredit in Schweizer Franken aufnehmen, weil die Zinsen dort niedriger waren als beim Euro. Stattdessen wurde ihnen offenbar dieses Tauschgeschäft angeboten, das zu ihren Ungunsten ausging. Die Ursache war, dass seit 2008 die Zinsen des Schweizer Franken noch viel stärker sanken als die des Euro. Als Folge wurden die hohen Zahlungen fällig. "Wir konnten nicht das Risiko des uns vorgeschlagenen Swap-Geschäfts abschätzen", sagt Jens Tange Møllmann, Senior Manager bei Difko Administration. "Die Anleger mussten wegen der hohen Verluste mehr Geld einzahlen als nötig."

Mit der Klage wollen sich die Dänen gegenüber ihren Anlegern absichern. Beck erwartet noch weitere Klagen von Fonds aus dem In- und Ausland gegen Banken aufgrund solcher fehlgeschlagener Swap-Geschäfte. Denn nach seiner Darstellung wurde in den vergangenen Jahren kaum ein gewerblicher Kredit ohne ein zusätzliches Swap-Geschäft ausgereicht. Obwohl diese Swap-Geschäfte von Geschäftsleuten kaum zu verstehen sind, haben sich viele Unternehmen und auch Kommunen darauf eingelassen. Sie sitzen jetzt auf Verlusten in Millionenhöhe.

Manche zogen bereits vor Gericht. Spektakulär war der Fall des Herstellers von Hygieneartikeln, Ille, der mir einem Zins-Swap viel Geld verlor. Der Bundesgerichtshof (BGH) verurteilte die beratende Deutsche Bank zu Schadenersatz in Höhe von 540.000 Euro und stellte strenge Aufklärungsregeln für solche Geschäfte auf. So müsse der Kunde bei solchen komplexen Geschäften den gleichen Kenntnis- und Wissensstand haben wie die ihn beratende Bank. An diesem Punkt will Tiedemann für seine Mandanten ansetzen. Er wirft der HSH vor, dass der empfohlene Swap versteckte Gebühren von mehr als 440.000 Euro enthält. "Über diesen Umstand wurden die Kläger nicht aufgeklärt", sagt Tiedemann.

Nach Informationen des Abendblatts sieht die HSH die Klage gelassen. Es handele sich um gut aufgeklärte Geschäftskunden, die wussten, worauf sie sich einließen, verlautet aus informierten Kreisen. Möglichkeiten des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Swap seien durch Difko nicht genutzt wurden. Das BGH-Urteil sieht die HSH auf diesen Fall nicht anwendbar, weil es kein unbegrenztes Risiko für die Kunden gegeben habe, meinen Experten. Und dann gibt es noch eine Rechnung, was passiert wäre, wenn die Dänen, wie ursprünglich gewünscht, ein Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen hätten. Weil der Schweizer Franken gegenüber dem Euro seit 2008 stark gestiegen ist, wären Verluste entstanden, die die rund drei Millionen Euro bei Weitem übersteigen. Außerdem sei die Sache inzwischen verjährt.

Die Verjährung sieht Tiedemann anders, weil er der Bank Vorsatz unterstellt. Dann greifen die üblichen Fristen von drei Jahren nach Abschluss des Geschäfts nicht mehr. "Bei einem Darlehen in Schweizer Franken hätten sich unsere dänischen Mandanten gegen Währungsschwankungen abgesichert, so wie es auch bei dem Euro-Kredit mit variablen Zinsen eine Absicherung gegen steigende Zinsen gegeben habe", sagt der Anwalt. "Das ist nicht Gegenstand des Streits", sagt Tiedemann. "Es gab keine Notwendigkeit für dieses Swap-Geschäft. Denn es dient nicht der Absicherung des Kredits."

Doch wenn das Swap-Geschäft rein spekulativ ist, sind die Aufklärungspflichten für die Banken besonders groß. Das belegen neben dem BGH-Urteil andere Gerichtsentscheidungen. Doch eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht. Wie das Verfahren ausgeht, ist völlig offen.

Der Bürgerschaftsabgeordnete Roland Heintze (CDU) wollte bereits vor einem Jahr die Risiken aus den Swap-Geschäften der HSH Nordbank erfahren. Vergeblich. Auch jetzt wollte die Bank die Höhe ihrer Swap-Geschäfte nicht beziffern. "Die HSH muss die Finger von Geschäften mit kritischen Finanzierungsinstrumenten lassen", fordert er. Nur durch die Hilfe der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein konnte die Bank die Finanzkrise überstehen.