Gegen Wolfgang A. hat jetzt die Strafkammer das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen eröffnet. Nicht jedoch gegen Sylvia L., die Pflegemutter von Chantal, die im Januar 2012 an einer Methadonvergiftung starb.

Neustadt. Das Landgericht hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die Pflegeeltern von Chantal entschieden. Das elfjährige Mädchen starb im Januar 2012 an einer Methadonvergiftung. Ihre drogensüchtigen Pflegeeltern Wolfgang A. und Sylvia L. sollen die Methadon-Tabletten ungesichert in ihrer Wohnung in Wihelmsburg aufbewahrt haben.

Gegen Wolfgang A. hat jetzt die Strafkammer das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen eröffnet - nicht jedoch gegen Sylvia L. Wer von ihnen die Heroin-Ersatzdroge in der Wohnung herumliegen ließ, habe nicht ermittelt werden können, teilte das Gericht mit. Zudem sei nicht widerlegbar, dass die Tabletten in einer abgeschlossenen Garage gelagert hätten.

Wolfgang A. hingegen wird sich vor Gericht verantworten müssen. Chantal habe laut Anklage am Vorabend der Tragödie (15. Januar 2012) über Unwohlsein geklagt und sich übergeben. Wolfgang A. habe das gewusst. Am Morgen darauf sei das Mädchen bis 11.30 Uhr nicht aufgestanden. Trotzdem habe der Angeklagte die Wohnung verlassen - im Wissen, dass Sylvia L. erst am Nachmittag zurückkehren werde.

Mit "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hätte das Mädchen gerettet werden können, wenn A. medizinische Hilfe geholt hätte." Nach Ansicht der Kammer seien die Pflegeeltern einer Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht dagegen nicht hinreichend verdächtig. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.