Rotherbaum. Das Verhalten des vor zwei Wochen suspendierten mutmaßlich rechtsradikalen Polizeiangestellten aus dem Objektschutz wird keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach, am Freitag dem Abendblatt mitteilte, gebe es keinen Anfangsverdacht einer Straftat. Von weiteren Ermittlungen werde deshalb abgesehen.

Der Mann hatte einen Totenschädel samt Polizeimütze vor der jüdischen Schule am Grindelhof fotografiert und das Foto auf der Internetplattform Facebook veröffentlicht. Das Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) hatte den Fall daraufhin wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen untersucht. In der abschließenden Bewertung entschied die Staatsanwaltschaft bereits am 8. April, den Fall aus strafrechtlicher Sicht fallen zu lassen. Ungeachtet dessen strebt die Polizei die Entlassung des Mannes an.

Unterdessen ist die Verfehlung eines weiteren Polizeiangestellten bekannt geworden. Wie aus der Antwort auf eine Senatsanfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Kai Voet van Vormizeele hervorgeht, hatte die jüdische Gemeinde dem Angestellten am 24. Oktober vergangenen Jahres in einem Beschwerdebrief an dessen Vorgesetzten antisemitische Äußerungen unterstellt. Dem ebenfalls im Objektschutz eingesetzten Mann warf die Gemeinde vor, "im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung mit einem Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde wegen der Ahndung einer Verkehrswidrigkeit eines Taxifahrers antisemitische Äußerungen" getätigt zu haben.

Die Beschwerde sei in einem zeitnahen persönlichen Gespräch des Dienststellenleiters mit einem Vorstandsmitglied der Jüdischen Gemeinde erledigt und entkräftet worden. "Der betroffene Mitarbeiter wird in einem anderen Aufgabengebiet eingesetzt", so der Senat.