Frank Schäfer soll beim Kauf von Trainingsanzügen eine für die Eurogate-Betriebssportgruppe ausgehandelte Gutschrift privat genutzt haben.

Hamburg. Er kam am Vormittag nicht allein ins Arbeitsgericht. Genau wie beim ersten Termin mit seinem Arbeitgeber Eurogate waren wieder Dutzende Kollegen aus dem Hafen zur Unterstützung dabei. Vor Beginn der Verhandlung standen sie auf den Fluren, saßen geduldig im Saal hinter Frank Schäfer, dem Hamburger Betriebsratsvorsitzenden von Eurogate. Es geht um den Vorwurf, er habe eine beim Kauf von 52 Trainingsanzügen für die Eurogate-Betriebssportgruppe ausgehandelte Gutschrift für private Einkäufe genutzt. Das bestritt Schäfer auch am Donnerstag."Es stimmt einfach nicht."

Doch durch die Aussagen des ersten, von Richter Matthias Waskow befragten Zeugen kam Schäfer unter Druck. Thomas Arnhold, Großkundenbetreuer des Lieferanten der Jogginganzüge und dort zuständig für Eurogate, erzählte in allen Einzelheiten von einem Besuch Schäfers in einem Adidas-Sport-Store im Schanzenviertel. Dort hatten sich Arnhold und Schäfer verabredet. Nach Arnholds Aussage, weil sich Schäfer für Waren interessierte, die seine Firma nicht so rasch beschaffen konnte. Gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin habe sich Schäfer Kleidung ausgesucht. Dabei habe die Initiative bei der Dame gelegen. "Sie ging gleich in die Frauenabteilung und hat sich einen hochwertigen Mantel und Schuhe ausgesucht", sagte Arnhold. Auch Schäfer habe einige T-Shirts und Sweatshirts mitgenommen.

Zwischenzeitlich sei auch die Frage aufgekommen, wie viel von dem Guthaben denn noch vorhanden sei. Bezahlt habe das Paar nicht. Vielmehr sei die Rechnung an seinen Arbeitgeber, den Lieferanten der Trainingsanzüge, gegangen. Vor dem Geschäft habe er sich von den beiden Kunden verabschiedet. Dabei hätten Schäfer und seine Lebensgefährtin Einkaufstüten getragen. "Ich habe wohl zu spät darauf reagiert, als ich bemerkte, dass es sich nicht um einen Einkauf für die Betriebssportgruppe handelte", räumte der Zeuge ein. Während seiner Aussage wurde es im fast gänzlich gefüllten Gerichtssaal 113 immer stiller.

Doch das zunächst scheinbar klare Bild von dem Geschehen in dem Sportgeschäft bekam schnell Risse. Arnhold konnte sich nicht mehr genau an den Termin des Treffens erinnern, obwohl er ihn in seinen elektronischen Kalender eingetragen hatte. Lange beharrte er auf den 11. Dezember 2011, einen Sonntag. Auch der Rechnungsbetrag von 873,46 Euro entspreche nicht der Gutschrift von 730 Euro, die Schäfer angeblich erhalten haben soll. Warum er denn nicht Eurogate über den Vorgang benachrichtigt habe, fragte Schäfers Anwalt Jan H. Kern nach. Auch darauf gab es eine ausweichende Antwort. "Ich habe gedacht, das wurde mündlich geregelt", so der Zeuge. Er selbst habe nichts unternommen. Erst sein Geschäftsführer habe ihn später auf die Sache angesprochen. Auf Nachfrage musste er zudem einräumen, dass er die entsprechende Rechnung nicht gegengezeichnet, sondern nur mündlich genehmigt hatte.

Für Schäfer sind die Anschuldigungen haltlos. "Wir sind nicht gemeinsam mit dem Zeugen aus dem Laden gekommen, er blieb drinnen. Auf dem Bon stehen Herren-, nicht Damenschuhe, wir hatten keine Tüten dabei, weil wir nichts gekauft haben, und zudem sind wir damals in eine andere Richtung gegangen, als der Zeuge ausgesagt hat", so Schäfer. Er bleibt dabei. Der von ihm ausgehandelte Rabatt bei den Trainingsanzügen, die er für 98,30 statt 125 Euro erhalten hat, sei direkt vom Preis abgezogen worden - ohne einen Gutschein. Tatsächlich sei er in dem Sportgeschäft gewesen, um sich Jacken für den Eissport Curling bei Eurogate anzusehen. Gekauft wurde aber nichts.

Für Schäfer geht es um viel. Ein Urteil zu seinen Ungunsten würde ihn nicht mehr vor einer Kündigung schützen. Der Richterspruch würde den Beschluss des Betriebsrats aufheben, der die von Eurogate ausgesprochene Verdachtskündigung abgelehnt hatte. Allein der Verdacht der Bestechlichkeit oder Untreue kann in solchen Fällen für eine Kündigung reichen.

Am Donnerstag dauerte die Befragung von Zeugen bis in den späten Nachmittag. Ein Urteil steht noch aus. Zunächst haben beide Parteien bis zum 6. Mai Zeit, sich schriftlich zu den Aussgen zu äußern. Am 22. Mai will Richter Waskow einen Beschluss verkünden.