Bei Reisen im In- und Ausland kann man sich durch spezielle Versicherungen gegen unvorhergesehene Kosten schützen.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt den Versicherten vor Kosten, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann. Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren zur Gänze oder teilweise übernommen.

Die Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel Kosten von akut auftretenden körperlichen Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln oder Zahnbehandlungen ab. Manche Kosten, etwa der medizinisch notwendige Rücktransport nach Deutschland, werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht bezahlt.

Der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung wird deshalb empfohlen. Es gelten aber immer die individuellen Bedingungen der Police.