Hamburger Studenten werden bei der Masterzulassung bevorzugt, wenn es besondere Gründe gibt. Zehn Prozent der Studienplätze werden reserviert.

Hamburg. Hamburger Bachelor-Absolventen sollen künftig leichter als bisher die Chance haben, einen Masterstudienplatz in der Hansestadt zu bekommen. Der Senat will eine Härtefallquote einführen, um mehr jungen Leuten die Fortsetzung des Studiums in Hamburg zu ermöglichen. Zehn Prozent der Masterstudienplätze werden reserviert für Bewerber, "die aus besonderen gesundheitlichen, familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Gründen auf Hamburg als Studienort angewiesen sind", heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Abendblatt exklusiv vorliegt. Der Senat will ihn in seiner Sitzung am heutigen Dienstag verabschieden.

Das Problem, das Wissenschaftssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) damit zumindest teilweise zu lösen versucht, hat die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge erst mit sich gebracht. Seither ist eine Garantie "durchzustudieren", wie es heißt, nicht mehr vorgesehen. Wer erfolgreich das Bachelorstudium abgeschlossen hat, muss sich erneut um einen Platz für das weiterführende Studium bewerben - und hat dabei gegenüber Bewerbern von anderen Universitäten mit besseren Noten unter Umständen das Nachsehen.

Die Studenten hatten sich allerdings auf die Zusicherung in der Hochschulvereinbarung von 2011 verlassen, die die "Bereitstellung ausreichender Masterstudienplätze" versprach. Eine betroffene 23-Jährige wollte einen Masterstudiengang direkt an ihr Bachelorstudium anschließen - doch eine Nachkommastelle zerschlug ihren Plan. Mit einer Note von 2,5 im Unterrichtsfach Englisch wurde die junge Frau nicht für den Lehramtsstudiengang Master of Education zugelassen. "In einem hatte Präsident Lenzen uns mitgeteilt, dass jeder - so wörtlich - weiterstudierwillige Bachelorabsolvent der Universität Hamburg einen Masterplatz erhalten kann", hatte sie im November vergangenen Jahres im Abendblatt gesagt. "Darauf habe ich mich verlassen. Und jetzt sitze ich da und verliere ein Jahr."

So wie sie waren viele Studenten entsetzt, als sie auf ihre Masterbewerbung für das Wintersemester im Spätherbst überraschend eine Absage erhielten. Sie standen vor dem Nichts, beklagte der AStA, weil die Bewerbungsfristen für andere Hochschulen abgelaufen waren.

Ihre Zahl ist sogar weit größer als bisher bekannt. Denn einen Ablehnungsbescheid erhielten nicht nur 28 Studenten im Fach Lehramt/Gymnasien, auch wenn sie besonders hart betroffen sind, weil ein Bachelorstudium nicht ausreicht, um in den Lehrberuf einzusteigen. Wie aus der Senatsdrucksache hervorgeht, wurden allein an der Universität Hamburg 307 Bachelorabsolventen im Wintersemester 2012/13 nicht zum Masterstudium zugelassen. Spitzenreiter war das Fach Betriebswirtschaftslehre, in dem es 127 Ablehnungen gab, gefolgt von Psychologie mit 66 Ablehnungen. Die Hamburger Studenten kamen nicht zum Zuge, weil auswärtige Bewerber mit besseren Noten berücksichtigt wurden.

Eine Bevorzugung der Landeskinder könne es nicht geben, weil sie verfassungswidrig wäre, hieß es schon damals aus der Wissenschaftsbehörde. Auch die in der Hochschulvereinbarung zugesagten "Übergangsquote vom Bachelor zum Master von bis zu 100 Prozent" will man so verstanden wissen, dass die Universität sich lediglich verpflichte, eine ausreichende Gesamtzahl von Masterstudienplätzen bereitzustellen. Ob Hamburger Bewerber am Ende zum Zuge kommen, steht auf einem anderen Blatt.

Zehn Prozent der Plätze sollen über eine Wartezeitquote vergeben werden

Deren Chancen will Wissenschaftssenatorin Stapelfeldt nun aber mit ihrem Gesetz verbessern. Wer etwa aus familiären Gründen an Hamburg als Studienort gebunden ist und beispielsweise ein Kind in der Kita oder Schule hat, Angehörige pflegen muss oder aus wirtschaftlichen Gründen im Familienbetrieb mitarbeitet, bekommt bevorzugt einen Studienplatz. Sie nicht zuzulassen, sei "nicht sachgerecht und auch aus sozialpolitischen Erwägungen nicht hinnehmbar", heißt es in dem Gesetzentwurf. Er sieht über die Härtefallklausel hinaus auch eine Wartezeitquote von noch einmal zehn Prozent der Studienplätze vor. Sie soll dafür sorgen, dass "Bewerber, die für den von ihnen angestrebten Beruf stark motiviert sind und die ihr Engagement durch eine lange Wartezeit dokumentieren können, auch bei ungünstiger Abschlussnote eine Zulassungschance erhalten".

Durch die Quote von zusammen 20 Prozent sollen mehr Landeskinder zum Zuge kommen. "Uns ist bewusst, dass wir auch damit nicht allen Studenten einen weiterführenden Studienplatz anbieten können, besonders in den Boomfächern nicht", sagt Behördensprecher Alexander von Vogel. Zu den gefragtesten Fächern zählen Betriebswirtschaftslehre, Medien- und Kommunikationswissenschaft und Psychologie. "Wir schaffen aber das Maß an Flexibilität, das möglich ist", so von Vogel.

Eine Bevorzugung Hamburger Absolventen sei rechtlich nicht möglich

Das sieht die Universitätsleitung ähnlich. "Die neue Regelung mit einer Härtefallquote würde es einigen Hamburger Studierenden erleichtern, einen Masterstudienplatz zu bekommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind", sagt Vizepräsident Professor Holger Fischer. "Eine abschließende Lösung für das grundsätzliche Problem ist diese Regelung aber nicht." Auch eine Bevorzugung Hamburger Absolventen sei zurzeit "rechtlich offenbar noch nicht möglich", so Fischer.

Für die Linke-Fraktionsvorsitzende Dora Heyenn liegt der Kern des Problems woanders. "Die finanzielle und personelle Ausstattung der Hamburger Hochschulen ist weder ausreichend für die Studienanfänger, noch für die Fortsetzung im Masterstudium", sagt sie. Zum Wintersemester hatten sich an der Uni Hamburg 53.400 Bewerber um einen Studienplatz bemüht. Zu vergeben waren offiziell jedoch gerade einmal 8400 Plätze.