Schmiergeld, Untreue, Schwarzarbeit - kein öffentlicher Auftrag mehr bei Gesetzesverstoß. Register soll auch Bestechung und Steuerhinterziehung umfassen.

Hamburg. Kriminelle Firmen, die sich mithilfe von Schmiergeld einen Vorteil verschaffen, sollen künftig bis zu drei Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge gesperrt werden. Dafür wird Hamburg eine zentrale Informationsstelle unter dem Vorsitz eines Richters einrichten, in der Informationen über derartige Unternehmen und deren Vertreter gesammelt und für öffentliche Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Das sogenannte Korruptionsregistergesetz, das der Senat am Dienstag beschließen wird, soll in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten.

Das Besondere an dem neuen Korruptionsregister ist, dass es länderübergreifend eingerichtet werden soll. So geht die schwarze Liste auf eine Initiative der SPD-Fraktionen von Hamburg und Schleswig-Holstein zurück. "Ein entsprechendes Verwaltungsabkommen ist bereits abgestimmt", sagt Hamburgs SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Er hat seine Amtskollegen in Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern angeschrieben und ihnen ebenfalls eine Zusammenarbeit angeboten. "Korruption macht nicht an der Landesgrenze halt."

Das Korruptionsregister umfasst nicht nur die Bestechung, sondern eine ganze Reihe anderer Delikte. So beinhaltet es unter anderem Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung oder Schwarzarbeit. Unternehmen, die gegen die Tariftreue oder gegen das Landesmindestlohngesetz verstoßen, landen ebenfalls auf der Liste. "Es geht uns bei dem Gesetz um den Schutz guter Arbeit", sagt Dressel.

Das 13 Paragrafen umfassende Gesetz, das dem Abendblatt vorliegt, schreibt vor, wann öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, bei Vergaben Firmen im Register abzufragen. Bei Liefer- und Dienstleistungen ab 25.000 und Bauleistungen ab 50.000 Euro müssen sie es tun. Bei niedrigeren Auftragswerten können sie es tun. Da Korruption zu Kostensteigerungen führe und damit die öffentlichen Haushalte schädige, dürften nur "gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen" öffentliche Aufträge erhalten, heißt es in der Begründung des Gesetzes.

Polizei und Staatsanwaltschaft müssen die neue Informationsstelle künftig von Straf- oder Bußgeldverfahren gegen Firmen in Kenntnis setzen. Dafür reicht es bereits aus, dass "kein vernünftiger Zweifel am Vorliegen einer schwerwiegenden Verfehlung besteht". Anschließend kann die Informationsstelle das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen. Die Dauer dieser Sperre beträgt zwischen sechs Monaten und drei Jahren. Diese Sperre kann aber verkürzt werden, wenn sich die betroffenen Unternehmen geläutert zeigen. Dazu gehört, dass sie den entstandenen Schaden ersetzen und innerbetriebliche Konsequenzen ziehen, indem sie etwa korrupte Manager entlassen, Kontrollmechanismen einrichten und Personal schulen.

Im vergangenen Jahr lag der Schaden durch Korruption in Deutschland bei schätzungsweise 250 Milliarden Euro. Das aktuellste Lagebild für Hamburg ergab rund 100 Verfahren mit nahezu 800 Straftaten. Christian Graf, Leiter der Rechtsabteilung der Hamburger Handelskammer, allerdings bezeichnet die Initiative als "Alibi-Politik". Das Korruptionsregistergesetz schrecke niemanden ab.