Unterbringung von Sicherungsverwahrten in Fuhlsbüttel bemängelt

Hamburg/Kiel. Die Unterbringung von Sicherungsverwahrten aus Schleswig-Holstein in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ist einen Schritt näher gerückt. Der Kieler Landtag hat sich in erster Lesung mit dem Staatsvertrag zwischen beiden Ländern beschäftigt. In der Debatte wurden aber Zweifel deutlich, ob die Fuhlsbüttler Abteilung dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Abstandsgebot genügt.

Das höchste Gericht hatte festgestellt, dass Sicherungsverwahrte ihre Strafe verbüßt haben und deswegen hinter Gittern besser gestellt werden müssen als Strafgefangene. Ein Knackpunkt ist der Sanitärbereich, der in Hamburg nicht vollständig baulich vom restlichen Zimmer abgetrennt ist. "Das Klo in der Zelle ist aber typisch für den Knast. Hier wird nach meiner Ansicht das Abstandsgebot nicht erfüllt", sagte der Kieler Grünen-Abgeordnete Burkhard Peters. Fraglich ist zudem, ob zum separaten Sanitärbereich eine Dusche gehören muss, die es in Fuhlsbüttel nicht gibt. Wie berichtet, will ein Hamburger Sicherungsverwahrter genau dies per Klage erreichen. Peters: "Die Gemeinschaftsduschen auf dem Gang müssen mindestens abschließbar sein und getrenntes Duschen ermöglichen."

Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW) hält den Staatsvertrag für eine gute Lösung. "Die Sicherungsverwahrten werden in Fuhlsbüttel menschenwürdig untergebracht", sagte sie. Falls Gerichte entscheiden sollten, dass die Ausstattung oder die Größe der Wohnräume nicht ausreichten, werde man das Problem zusammen mit Hamburg lösen. Wolfgang Kubicki (FDP) findet es fahrlässig, den Staatsvertrag abzuschließen. "Die Hafträume müssten aus unserer Sicht mindestens den gesetzlichen Mindestvorgaben entsprechen, die auch die gesetzlichen Mindestvorgaben für Wohnungen allgemein sind - und das ist eine Größe von 23 Quadratmetern."

Für die CDU-Rechtspolitikerin Barbara Ostmeier ist der Staatsvertrag ein "Schnellschuss". Es sei nicht geklärt, ob Fuhlsbüttel den verfassungsrechtlichen Vorgaben genüge. Sie bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg. Danach muss der Wohnraum für Sicherungsverwahrte 20 Quadratmeter groß sein und eine eigenen Nasszelle mit Dusche haben.

Der Hamburger Grünen-Abgeordnete Farid Müller schlägt eine gemeinsame Expertenanhörung der Justizausschüsse beider Landtage zu den Gesetzentwürfen für den Vollzug der Sicherungsverwahrung vor, den jedes Bundesland erarbeiten muss. "Das ist sinnvoll, weil die Gesetze konkrete Auswirkungen auf das jeweils andere Land haben", sagte Müller.

"In Hamburg gelten die Hamburger Bestimmungen. Daher besteht eigentlich keine Notwendigkeit, beide Gesetze anzugleichen", sagte Justizbehördensprecher Sven Billhardt. Doch in einem Punkt wurden die Kieler Bedenken schon berücksichtigt: Die Gemeinschaftsduschen sind inzwischen abschließbar.