Hamburg will das Denkmalschutzgesetz zwölf anderer Länder übernehmen. SPD-intern gibt es aber Kritik.

Hamburg. Hamburgs Entwurf für ein neues Denkmalschutzgesetz, das heute in einer gemeinsamen Sitzung des Kultur- und Stadtentwicklungsausschusses der Bürgerschaft mit vielen Experten diskutiert wird, soll die Denkmäler besser schützen und den Umgang mit ihnen vereinheitlichen. Doch es gibt auch heftige Kritik.

Die Kritiker befürchten, dass die Stadt personell nicht in der Lage ist, die dann mehr als zweieinhalb mal so vielen Denkmäler zu betreuen: Die Mitarbeiter müssten schließlich deutlich mehr als doppelt so viele Umbauten genehmigen und mehr als doppelt so viele Steuerbescheinigungen erstellen. Außerdem plant die Stadt, alle Eigentümer, die vom neuen Gesetz betroffen sind, einzeln anzuschreiben. Rund 40.000 Briefe will der Senat dazu verschicken. Ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der einem internen Papier der SPD zufolge enorm viel Arbeitskapazität bindet, um "die Benachrichtigung der Denkmaleigentümer zu organisieren und zu überwachen". Zudem wird in dem Papier bemängelt, dass die Umsetzung des neuen Gesetzes eigentlich 41,6 Stellen im Denkmalschutzamt vorsehen müsste - 20 Stellen mehr, als das Amt zurzeit hat. Auch der Grundeigentümerverein Bergedorf nennt den Gesetzentwurf eine "Mogelpackung". Der Entwurf solle der Transparenz, Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren dienen. Dem sei aber nicht so, denn dafür bräuchte die Stadt mehr Personal. Dieser "erheblich höhere" Personalbedarf werde aber in der Diskussion um das Gesetz nicht nur ignoriert, sondern "es sollen sogar noch Personalkosten eingespart werden", sagt Ulf Hellmann-Sieg, Vorsitzender des Vereins. Hintergrund der Auseinandersetzung ist, dass Hamburg künftig das "Ipsa Lege"-Prinzip einführen, also alle Denkmäler gleichermaßen als schützenswert einstufen will. Bisher hat Hamburg 1900 "geschützte" Gebäude, die rechtlich als Denkmäler anerkannt sind. Daneben existieren 3000 Gebäude mit 18.000 Hausnummern, die als Denkmal "erkannt" sind, aber eben nicht den rechtlichen Status eines Denkmals haben. Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz werden nun auch alle "erkannten" Denkmäler automatisch unter den rechtlichen Schutz gestellt.

Das Gesetz soll unter anderem eine größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen und eine Gleichbehandlung der Eigentümer von Denkmälern sicherstellen. Weiterhin können dann alle Eigentümer eines der dann fast 5000 Denkmäler Sanierungsarbeiten daran steuerlich absetzen. Bisher waren geplante Baumaßnahmen an einem "erkannten" Denkmal nur anzeigepflichtig. Mit dem neuen Gesetz muss bei allen Genehmigungs- und Bebauungsplanverfahren der amtliche Denkmalschutz genehmigen.

Das "Ipsa Lege"-Prinzip ist bisher in zwölf Bundesländern Standard. Ein Grund, weshalb nun auch Hamburg nachziehen will. Die Kulturbehörde sieht im neuen Gesetz aber auch konkrete Vorteile. "Da durch Ipsa Lege das aufwendige Unterschutzstellungsverfahren entfällt, kann sich das Denkmalschutzamt künftig auf die Beratung konzentrieren", sagte Behördensprecher Enno Isermann dem Abendblatt. Das neue Gesetz werde gut funktionieren, weil künftig Hauptaufgabe des Denkmalschutzamtes sein werde, bei "Sanierungen mit den Eigentümern für beide Seiten gute Kompromisse zu finden".

Daran zweifelt Ulf Hellman-Sieg vom Grundeigentümer-Verband. Er kritisiert, dass mit dem Gesetz pauschal Gebäude unter Schutz gestellt werden. "Wir fordern, dass die Ämter jede Unterschutzstellung begründen und dass man dagegen klagen kann." Das ist ein Punkt, den auch die Bezirksämter bislang als "rechtlich problematisch" eingeschätzt haben. Wörtlich heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf: "Der Entzug dieser rechtsmittelbewehrten Position (der Klagemöglichkeit gegen die Unterschutzstellung nach dem "Ipsa Lege"-Prinzip) wird Sensibilität und intensive Öffentlichkeitsarbeit erfordern." Offiziell sind die Bezirke jedoch mit dem Gesetzentwurf einverstanden: "Wir sehen der zusätzlichen Aufgabenbelastung entspannt entgegen", erklärte Bergedorfs Baudezernent Uwe Czaplenski.

Unter den zukünftigen Denkmälern werden auch viele Gebäude sein, die sich in öffentlicher Hand befinden, beispielsweise U-Bahn-Stationen der Hochbahn. Dort gibt es noch keine abschließende Bewertung zum "Ipsa Lege"-Prinzip und zum neuen Denkmalschutzgesetz. Man wolle die Expertenanhörung heute Abend abwarten. "Wir wollen der Anhörung nicht vorgreifen", erklärte Hochbahn-Sprecherin Maja Weihgold.