Vergewaltigung in Ottensen

Polizeigewerkschaft wirft Justiz „schweren Fehler“ vor

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Sexualtäter war nach langer Haftstrafe sofort rückfällig geworden. Gewerkschaft DPolG spricht von „krassem Fall“ und will Konsequenzen.

Hamburg. Joachim Lenders, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft in Hamburg, übt nach der Vergewaltigung einer 65-Jährigen auf einem Friedhof heftige Kritik an der Justiz. „Die Justiz muss ernsthaft über ihre Fehler nachdenken. Es kann nicht sein, das Richter in einem so schwerwiegenden Fall standardmäßig handeln und den gesunden Menschenverstand völlig außer acht lassen“, sagte er Abendblatt.de.

Ein mehrfach einschlägig vorbestrafter 35-jähriger Mann war nach dem Verbüßen von zwölf Jahren Haft trotz einer ungünstigen Prognose freigelassen worden – und hatte kurze Zeit später eine 65-jährige Frau auf einem Friedhof vergewaltigt. Es war keine nachträgliche Sicherheitsverwahrung angeordnet worden. Richter hatten auch den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine elektronische Fußfessel abgelehnt. Der Mann wurde nach der Vergewaltigung gefasst und sitzt nun in Untersuchungshaft.

„Das ist eine ganz besonders widerliche Tat. Ich fordere, dass in der Justiz über diesen offensichtlichen Fehler wirklich ernsthaft nachgedacht wird“, sagt Joachim Lenders. „Warum ist der Mann nicht observiert worden? Warum hat man nicht ernsthaft die Anordnung einer nachträglichen Sicherheitsverwahrung geprüft? Warum hat man keine Psychologen zu Rate gezogen? Es reicht nicht, den Standardsatz ,Man habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft“ verlautbaren zu lassen.`“

Für ihr sei das Verhalten der Justiz völlig unverständlich. Es könne nicht sein, dass die Polizei ernsthafte Arbeit leistet, und diese dann von der Justiz so einfach kontakariert werde. „Man darf nicht vergessen: einen so krassen Fall eines gefährlichen Sexual-Täters hat es in Hamburg in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Man muss sehen, das der Täter seine vollen zwölf Jahre abgesessen hat, und es während dieser Zeit sicher viele Versuche zur Resozialisierung gegeben hat, die offensichtlich alle nicht von Erfolg gekrönt waren. Einen ehemaligen Straftäter mit einer so negativen Prognose kann man nicht ganz einfach in die Gesellschaft zurück lassen.“

Auch die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft eine elektronische Fußfessel beantragt hat, zeige die Gefährlichkeit des Mannes. „Obwohl ich in diesem Falle eine Fußfessel für völlig zwecklos halte, denn der Mann ist eine tickende Zeitbombe, die man damit vor einer Tat nicht abhalten kann.“

( (reba) )

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