Die Neuregelung zum Nichtraucherschutz ist in Hamburg im September vergangenen Jahres in Kraft getreten. Dieses war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung gekippt hatte. Das geltende Nichtraucherschutzgesetz besagt, dass in allen öffentlichen Räumen und Gebäuden ein absolutes Rauchverbot gilt.

Raucherräume sind nach der neuen Regelung in Hamburg nur in Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern zugelassen. Diese müssen über selbstständig schließende Türen verfügen und dürfen nicht als Durchgang zu anderen Räumen des Lokals dienen. Zudem müssen die Gastronomen Lüftungsanlagen installieren, die regelmäßig zu warten sind und deren Wirksamkeit überprüft werden muss.