Hamburg. Das Hamburgische Verfassungsgericht will am 15. Januar das Urteil verkünden, ob die Wahl des Rechnungshofpräsidenten Stefan Schulz rechtmäßig war. Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken halten die Ernennung durch den SPD-Senat für ungültig. Schulz wurde am 9. Mai erst im zweiten Anlauf in der Bürgerschaft gewählt.