Blankenese. Das nennt man dann wohl eine Pechsträhne. Erst der ungezogene Hund, der sich unerlaubt in die Büsche schlug und damit eine Kette unerfreulicher Ereignisse in Gang setzte. Und dann die Zahnschmerzen, bohrend und quälend, die unorthodoxe Linderungsmethoden erforderten und wiederum in einer Art unglücklichem Dominoeffekt erst zu einem Streit mit einem Autofahrer und dann zu einem Clinch mit der Polizei führten. Ganze sechs Tage lagen zwischen diesen beiden Vorfällen, die zwei Tiefpunkte im Leben des Oskar G. (Name geändert) markieren. Das Leben hat ihm da so richtig übel mitgespielt.

So scheint es jedenfalls dieser Mann zu empfinden, der da jetzt mit den Händen ringt und mit seinem Schicksal hadert. Ein baumlanger und kräftig gebauter Typ mit wohlgesitteter Ausdrucksweise, einer, von dem man eigentlich glauben möchte, dass ihn nichts so leicht erschüttern und schon gar nicht umhauen kann. Und dann sind es ausgerechnet scheinbare Petitessen, die sein Leben aus dem Gleichgewicht und ihn mit dem Gesetz in Konflikt bringen. Fahren unter dem Einfluss von Alkohol sowie Widerstand gegen Polizeibeamte sind die Vorwürfe, wegen derer sich der 53-Jährige vor dem Amtsgericht verantworten muss. Unter anderem habe er sich gegen eine Alkoholkontrolle gesperrt und gedroht, im Fall seiner Festnahme einen Streifenwagen zu zertreten, heißt es in der Anklage.

Er sei bei dem ersten Vorfall im Frühjahr mit dem Fahrrad in Wald und Feld unterwegs gewesen und habe so seinen Hund ausgeführt, beginnt der Familienvater seine Schilderung. "Plötzlich büxte das Tier aus." Also habe er sein Auto geholt, um in der Dunkelheit mithilfe des Scheinwerferlichts besser nach dem Hund suchen zu können. "Irgendwann ging mein Handy verloren, und dann habe ich auch noch meinen Wagen auf einem Acker festgefahren und musste Passanten um Hilfe bitten. Einer von denen hat dann wohl die Polizei alarmiert." Die Beamten stellten Alkoholgeruch fest. Eine Blutprobe ergab später, dass Oskar G. zwar nur wenig Alkohol, zusätzlich jedoch unter anderem Schlafmittel und Cannabis konsumiert hatte.

Auch der zweite Zwischenfall, keine Woche später, sei eine Verkettung unglücklicher Ereignisse, erzählt der Angeklagte weiter. "Ich hatte Zahnschmerzen, hatte den Zahn mit Wodka ausgespült und auch was getrunken." Insgesamt sei es ihm "nicht gut gegangen". Auf dem Weg mit seinem Wagen zum Zahnarzt habe sein Auto an einer Engstelle angeblich leicht ein entgegenkommendes Fahrzeug touchiert. "Der Fahrer behauptete, ich hätte seinen Außenspiegel kaputt gefahren. Er war richtig unflätig." Als Oskar G. daraufhin seine Papiere aus seinem Wagen holen wollte, habe der andere sich mokiert: ",Guck mal, wie der schon geht.' Und ruck, zuck war die Polizei da." Einer der Beamten sei ausgerechnet auch an dem Einsatz wenige Tage zuvor im Wald beteiligt gewesen. Der habe sich daraufhin gleich ein Urteil über ihn gebildet und festgestellt: "Mit dem habe ich neulich schon zu tun gehabt. Der ist nicht ganz koscher."

Schließlich sei alles ganz schnell gegangen. Er habe eigentlich nur bitten wollen, seinen Hund noch aus dem Wagen holen zu dürfen. "Da schaukelte es sich hoch, man wollte mich zur Wache bringen, aber ich habe meine Arme verschränkt. Man brachte mich zu Boden und legte mir Handschellen an." Die Polizisten hätten ihn aufgefordert, sich auf die Rücksitzbank ihres Wagens zu setzen. "Und das bei meiner Größe", empört sich der Angeklagte. "Ich sagte nur: Wenn ich mich mit meinen Maßen da reinquetschen muss, zertrete ich das Auto." Diese lapidare Feststellung müssten die Polizisten wohl leider als Drohung missverstanden haben.

Aber auch sonst machte Oskar G. zumindest bei den Beamten keinen allzu umgänglichen Eindruck. "Mir fiel auf, dass er unsicher die Straße überquerte", erzählt ein Polizist als Zeuge. Nachdem ein Alkoholtest knapp 0,8 Promille ergeben hatte, sei die Situation eskaliert, deshalb habe man ihn zum Revier bringen wollen. "Er holte einen Schlüssel raus, da bestand aus unserer Sicht die Gefahr, dass der als Waffe benutzt werden könnte", schildert der Beamte. "Er sperrte sich, er ist ja nicht ganz unkräftig. Wir mussten die Finger einzeln strecken, um die Schlüssel rauszukriegen. Es waren bei ihm einige unfreundliche Worte dabei." Ein weiterer Beamter ergänzt: "Er sperrte sich, wir hatten alle Mühe, ihn in den Wagen zu kriegen. Also haben wir einen großen Bus angefordert, da ging es dann." Auf der Wache habe der Hamburger sich dann beruhigt. "Er entschuldigte sich auch bei uns für sein Verhalten."

Eine Geldstrafe von 1800 Euro verhängt der Amtsrichter schließlich gegen Oskar G. Der Angeklagte habe mit dem Konsum von Alkohol und dem Cannabis eine fatale Mixtur im Blut gehabt, stellte der Richter fest. Und auch die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer betont: "Autofahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln ist sehr gefährlich, das sieht man immer wieder."

Dem 53-Jährigen bleibt noch reichlich Zeit, über diese Warnung nachzudenken. Seinen Führerschein muss er für insgesamt 15 Monate abgeben.