Das Ermittlungsverfahren gegen Christoph Ahlhaus wirft eine Menge Fragen auf.

Das nun eingestellte Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Ersten Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) kennt nur Verlierer. Es hinterlässt einen Politiker, dessen politische Karriere beschädigt, wenn nicht zerstört ist. Es hinterlässt eine CDU, die sich als zerstrittene Partei offenbart hat, als Partei, die hinter den Kulissen aufs Ärgste um Posten in der Bürgerschaft und im Bundestag zankt. Und nicht zuletzt hinterlässt es eine Hamburger Staatsanwaltschaft, die nahezu ein ganzes Jahr Zeit brauchte, um ein im Grunde unkompliziertes Ermittlungsverfahren zu beenden. Und die sich jetzt kritische Fragen gefallen lassen muss.

Im Kern des Verfahrens gegen den Ex-Bürgermeister ging es darum herauszufinden, ob Ahlhaus keine oder unbotmäßig wenig Courtage beim Kauf seines Hauses gezahlt und im Gegenzug einen Vorteil gewährt hatte. Dafür sollte eigentlich ein Blick auf die Konten von Käufer und Makler ausreichen. Denn dort war die Transaktion vermerkt. Zugegeben, ein Ermittlungsverfahren muss gründlich geführt werden. Aber warum schafft es beispielsweise die Generalbundesanwaltschaft, die komplexen Vorgänge im Zusammenhang mit den zehn Morden der NSU innerhalb eines Jahres zur Anklage zu bringen, während die Hamburger Staatsanwaltschaft in etwa genauso lange braucht, einen vermutlich ungleich einfacheren Fall zu Ende zu führen? Die Staatsanwaltschaft selbst spricht von "umfassenden und erschöpfenden" Ermittlungen. Aber genügt dies als hinreichende Erklärung?

Peinlich ist die fast zwölfmonatige Ermittlung ohne Anklage auch für Generalstaatsanwalt Lutz von Selle. Der Hamburger Chef-Ankläger ist ohnehin seit seinem Dienstantritt umstritten. Bei Richtern, Verteidigern und vor allem bei der Polizei herrscht zunehmend Unbehagen mit seiner Amtsführung. Der General stelle kein Verfahren ein, heißt es da. Oder es kommt der Hinweis, die Staatsanwälte würden an der kurzen Leine gehalten. Der Rechtfertigungsdruck bei Verfahrenseinstellungen habe zugenommen. Ebenso die Prozessdauer, weil von Selle fordere, dass "durchverhandelt" werden müsse.

Immerhin kann sich die Staatsanwaltschaft gegen den Vorwurf verwahren, es gebe eine Ungleichbehandlung von bekannten und unbekannten Bürgern der Stadt. Doch das dürfte nur ein schwacher Trost sein. Zumal sich in der Causa Ahlhaus die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt. Die Praxis der Staatsanwaltschaft zeigt im Fall Ahlhaus beispielhaft, wie belastend ein Ermittlungsverfahren und wie wenig entlastend ein spätes Ende dieses Verfahrens sein kann. Ahlhaus hat seine politische Zukunft verloren. Nach der ohnehin bitteren Bürgerschaftswahlniederlage zog es den ehemaligen Regierungschef in den Bundestag. Innerparteiliche Gegner, die das zu verhindern suchten, hatte er genug. Deshalb vermutet Ahlhaus auch in den eigenen Reihen den anonymen Anzeigenverfasser. Ahlhaus folgt dabei der Frage: Wem nützt das?

Schon bei seiner Ankündigung, nicht wieder für den CDU-Kreisvorsitz in Nord kandidieren zu wollen, gab Ahlhaus die Zurückhaltung auf und kritisierte öffentlich, dass es bei der Anzeige darum ging, ihn als Mitbewerber um unterschiedliche Ämter auszuschalten. Außerdem sprach Ahlhaus von "Klüngelstrukturen" in der CDU und gab damit einen ungewohnt offenen Einblick in die damalige Praxis der Partei bei der Postenvergabe.

Deshalb dürften auch in der Union viele mit dem Ende des Verfahrens nicht besonders glücklich sein. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mögen geholfen haben, die Hauptschuld am Desaster bei der Bürgerschaftswahl bei Ahlhaus abzuladen. Dies ist nun schwieriger geworden.

Dass ihre Ermittlungen politisch ausgeschlachtet werden, darf die Staatsanwaltschaft nicht interessieren. Sie muss objektiv arbeiten. Aber sie muss es auch effektiv tun.