Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten Rolf K. vor, sich mit dem Abbau von Asylbewerberpavillons jahrelang Geld ergaunert zu haben.

Neustadt. War es gemeiner Betrug oder nur dummes, verantwortungsloses Handeln, das die Hamburger Steuerzahler rund 650.000 Euro kostete? "Eine Frage, die seit Montag das Hamburger Landgericht beschäftigt. "Es war Betrug", ist sich die Staatsanwaltschaft sicher. Sie wirft den Beamten Rolf K. (63) schwere Untreue und den Bauunternehmern Ivan (64) und Tomislav K. (35) schweren Betrug vor. Die Angeklagten sollen sich das Geld in den Jahren zwischen 2005 und 2010 bei dem Abbau von Asylbewerberpavillons ergaunert haben.

In der Behörde für Soziales, Familie und Gesundheit (BSG) war Rolf K. als Sachbearbeiter für den Abriss der Pavillondörfer für Asylbewerber zuständig. Die Unterkünfte wurden nicht mehr benötigt, weil die Zahl der Asylbewerber in diesen Jahren rückläufig war. Seine Befugnis zur Erteilung kleinerer Aufträge an Baufirmen soll der Beamte missbraucht haben. So sollen die Bauunternehmer Ivan K. und sein Sohn Tomislav in dieser Zeit 146 Aufträge bekommen haben, für die sie keine entsprechenden Leistungen erbrachten. Der Behördenmitarbeiter zeichnete ihre Rechnungen jedoch immer als "sachlich und rechnerisch richtig" ab.

Die Sache flog auf, als die evangelische Kirche von der Sozialbehörde die Rückgabe eines Grundstücks verlangte, auf dem eines der Pavillondörfer gestanden hatte. Sachbearbeiter Rolf K. war zu diesem Zeitpunkt erkrankt, sodass ein Kollege den Fall bearbeiten musste. Er stieß auf Unstimmigkeiten und benachrichtigte seine Vorgesetzten.

Die Verteidiger gehen davon aus, dass bei dem Abbau der Pavillondörfer alles mit rechten Dingen zuging. Möglicherweise seien aber zu viele Container für den Bauschutt angefordert worden, weil die Bauarbeiter die Container nicht sachgerecht beladen hätten.

Der Prozess wurde am ersten Prozesstag noch vor Verlesung der Anklage abgebrochen, da der Verteidiger erklärte, sein Mandant sei aufgrund einer Erkrankung nicht verhandlungs- und verteidigungsfähig. Nun sollen Mittwoch Berichte der behandelnden Ärzte vorgelegt werden. Außerdem fehlt noch der Bericht eines Gutachters, dem Prozessakten verspätet zugesandt worden waren.