Der Insolvenzantrag, der beim Amtsgericht gestellt werden muss, fußt meist auf der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Ein unabhängiger Insolvenzverwalter wird bestellt, dessen Aufgabe es unter anderem ist, die Konkursmasse zu verwerten und auf die Gläubiger zu verteilen, falls die Firma nicht saniert werden soll.

Ein Insolvenzplanverfahren ist eine Möglichkeit, das Unternehmen in der Insolvenz zu sanieren. Wird kein Antrag gestellt, obgleich die Zahlungsunfähigkeit bekannt ist, spricht man von Insolvenzverschleppung.