Karussells und Fahrgeschäfte werden regelmäßig vom TÜV geprüft und kontrolliert. Vor der Inbetriebnahme muss der Überwachungsverein Statik und Funktionen genehmigen, danach gibt es regelmäßige Prüfungen. Achterbahnen werden einmal jährlich, Kinderkarussells alle fünf Jahre überprüft. Schausteller müssen Prüfbücher führen.