Das Bürgerforum von Hamburger Abendblatt und Anwaltverein: alles, was Sie zum Schutz Ihres Gebäudes und Inventars wissen müssen.

Neustadt. Hausrat- und Gebäudeversicherungen betreffen praktisch jeden. Fast 80 Prozent der deutschen Haushalte haben wenigstens eine der beiden Versicherungen. Doch welche Schäden sind versichert? Auf was sollte man bei Vertragsabschluss achten? Das Abendblatt hat zum Thema mit dem Hamburgischen Anwaltverein (HAV) ein Bürgerforum veranstaltet. Antworten zu spannenden Rechtsfragen gaben die Hamburger Rechtsanwälte Oliver Meixner und Hendrik W. Schwarz. Hier die Dokumentation.

Für welche Schäden kommt die Gebäude- bzw. Hausratversicherung auf?
Meixner: Die Gebäudeversicherung kommt für alle Schäden auf, die die Hülle des Gebäudes betreffen. Was den Inhalt - also im Wesentlichen die Einrichtung betrifft - ist Sache der Hausratversicherung. Zu den versicherten Risiken gehören Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Leitungswasser, Rohrbruch, Einbruchdiebstahl/Raub sowie - in den neueren Versicherungen auch - die Elementarschäden, also Naturgewalten wie Überschwemmung oder Erdrutsch. Achten Sie genau auf die Details: Nicht jede Versicherung kommt zum Beispiel für Schmorbrände auf. Wichtig ist, dass Sie über Ihr Inventar und die Gebäudebeschaffenheit genau Auskunft geben. Haben Sie als Besitzer eines Reetdachhauses bei Vertragsabschluss eine Hartbedachung angegeben, haben Sie unter Umständen eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung begangen.

Durch einen Rohrbruch ist mein Teppich zerstört worden. Gehört der Teppich zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung?
Meixner: Das hängt davon ab, ob der Teppich fest verbunden ist mit dem Boden. Lose aufgelegte Teppiche, zum Beispiel Brücken, gehören zur Hausratversicherung. Ähnlich verhält es sich mit speziell angefertigten Küchen, die fest mit der Gebäudesubstanz verbunden sind. Mein Tipp: Wenn Sie eine Gebäude- und Hausratversicherung abschließen, dann immer beim selben Versicherer. So vermeiden Sie unnötige Abgrenzungsstreitigkeiten unter den Versicherern im Streitfall.

Auf was muss ich als Versicherter achten?
Schwarz: Bei jeder Versicherung haben Sie Obliegenheiten, Sie sind verpflichtet, darauf zu achten, dass das Fenster verschlossen ist, wenn Sie das Haus verlassen. Dass Sie - im Winter - bei längerer Abwesenheit die Wohnung noch beheizen, damit die Rohre nicht platzen. Dass Sie die Tür beim Verlassen der Wohnung fest verschließen oder nicht einkaufen gehen, wenn die Kerzen im Adventskranz brennen. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass der Versicherer im Schadensfall eine grobe Fahrlässigkeit - also ein unentschuldbares Fehlverhalten - annimmt und Sie nach der seit 2008 üblichen Quotelung nur anteilig entschädigt werden. Gegen einen Aufpreis kann aber auch grobe Fahrlässigkeit mitversichert werden.

Woran erkenne ich, ob die Versicherungssumme korrekt bemessen ist?
Schwarz: Achten Sie darauf, dass Ihr Gebäude nicht unterversichert ist. Angenommen Ihr Gebäude ist zu 50 Prozent unterversichert, dann erhalten Sie auch nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Die meisten Versicherer richten sich bei der Versicherungssumme nach der Wohnfläche. Und: Einige räumen einen Unterversicherungsverzicht ein, das heißt, der Versicherer verzichtet im Schadensfall darauf, eine Unterversicherung zu prüfen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, suchen Sie einen Versicherungsmakler auf, der nach Ihren Vorgaben die geeignete Versicherung findet. Er haftet auch bei nachgewiesener Falschberatung.

Mein Versicherer hat mir gegen einen Aufschlag von 30 Euro eine Elementarschadensversicherung angeboten. Allerdings ist die Schadenssumme auf 5000 Euro begrenzt ist? Wenn mein Haus überflutet wird, ist diese Summe ja völlig unzureichend ...
Schwarz: Um ihre Policen attraktiver zu machen, bieten viele Versicherungen ihren Altkunden, etwa bei einem Wechsel auf einen Vertrag, häufig eine Absicherung gegen Naturgewalten an. Das genannte Angebot klingt dem ersten Anschein nach unseriös. 5000 Euro als Selbstbehalt wären akzeptabel, wenn die Versicherung alle über diese Summen hinausgehenden Schäden abdeckt.

Wenn ich die Wohnung für 20 Minuten verlasse oder nur den Müll wegbringe, muss ich die Tür dann abschließen?
Meixner: Versichert ist der Einbruchdiebstahl. Wenn Sie die Tür nicht abschließen und der Dieb in Ihre Wohnung eindringt, indem er die Tür beispielsweise mit einer Scheckkarte öffnet und keine Einbruchspuren hinterlässt, wären Sie nicht versichert.

Wir wohnen in der Einflugschneise des Hamburger Flughafens. Zahlt die Versicherung, wenn ein Flugzeug auf unser Haus stürzt?
Schwarz/Meixner: Nein. Für Schäden aus solchen Unfällen kommt die Versicherung nicht auf. In so einem Fall wäre die Fluggesellschaft in der Haftung.

Bin ich versichert, wenn durch einen Kellerbrand meine Wohnung verqualmt wird?
Schwarz: Ja, es handelt sich um ein Feuer, das sich aus eigener Kraft ausbreiten konnte, also sind Sie versichert.

Sind die Gegenstände in meinem Auto durch die Hausrat abgesichert?
Meixner: Ja. Hier greift die Außenversicherung als Baustein der Hausrat - vorausgesetzt Ihr Hausrat liegt in dem Auto nicht länger als drei Monate.

Unser Heizkissen liegt auf dem Fußboden. Wenn ich es angeschaltet in der Wohnung vergesse und es brennt, habe ich dann grob fahrlässig gehandelt?
Schwarz/Meixner: Üblicherweise stellen sich solche Geräte nach einer halben Stunde aus. Sollte Ihr Heizkissen tatsächlich einen Brand auslösen, wird Ihre Hausrat vermutlich prüfen, ob ein Herstellerverschulden vorliegt.

Aus dem Keller eines Nachbarn stinkt es penetrant nach Benzin. Ist es statthaft, Explosivstoffe im Keller zu lagern?
Meixner: Sobald Sie Kenntnis davon bekommen, dass der Eintritt eines Versicherungsfalls - wie in so einem Fall - wahrscheinlicher wird, müssen Sie dies Ihrer Versicherung melden. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Bevor Sie sich in einen langwierigen zivilrechtlichen Streit verstricken, rufen Sie lieber gleich die Polizei.

Für rechtsuchende Bürger bietet der Anwaltverein einen Service an: den Anwaltsuchdienst. Auf Anfrage werden kostenlos bis zu drei für den Fall geeignete Rechtsanwälte genannt. Internet: www.hav.de oder Infos per Telefon unter 018 04/31 43 14, ein Anruf kostet 20 Cent, mobil ist es teurer.