Parteien konnten sich nicht einigen. Fehde entzweit seit Monaten die Familienstämme und ist etwa genauso lange ein Fall für die Justiz.

Hamburg. Eisige Stimmung, verhärtete Mienen: Schon an den Gesichtern der Hauptakteure im erbitterten Familienzwist Hagenbeck gegen Hagenbeck ist zu erkennen, dass zwischen ihnen weiterhin tiefe Gräben liegen. Was in jüngster Zeit in der Chefetage des Traditionszoos passiert sei, "hat durchaus Albtraum-Charakter für alle Beteiligten", fasst denn auch der Vorsitzende Richter im Verfahren vor dem Landgericht, Karsten Nevermann, die Situation zusammen. Die Fehde entzweit seit Monaten die beiden Familienstämme und ist etwa genauso lange ein Fall für die Justiz. "Es muss ein ziemlich schlimmes Jahr gewesen sein", sagt der Richter weiter und rät den Parteien eindringlich, einen Kompromiss zu finden. "Eine Entscheidung des Gerichts wird Sie nicht glücklich machen." Doch der Versuch, sich zu vergleichen, ist gescheitert.

In dem Verfahren streiten sich Seniorchef Claus Hagenbeck, der im Frühjahr überraschend die Geschäftsführung von seinem Schwiegersohn Stephan Hering-Hagenbeck übernommen hatte, und der zweite Geschäftsführer, Joachim Weinlig-Hagenbeck. Hintergrund ist unter anderem die unterschiedliche Auffassung darüber, wie mit einer offenen Rechnung der Stadt Hamburg über zwei Millionen Euro umzugehen sei. Vor Gericht geht es um die Frage, ob sich der Senior aus der Chefetage zurückziehen muss. Joachim Weinlig-Hagenbeck hatte zunächst eine entsprechende einstweilige Verfügung erwirkt. Doch diese Entscheidung war vom Oberlandesgericht kassiert worden. Nunmehr sind beide Kontrahenten wieder Geschäftsführer - zwischen denen frostiges Schweigen herrscht. Der Anwalt von Joachim Weinlig-Hagenbeck, Andreas Rittstieg, formuliert, Emotionen würden "die Sachlage überlagern, wie bei einer Ehescheidung".

Eine Entscheidung des Gerichts wird bis auf Weiteres nicht fallen. Weil sich die Parteien nicht einigen konnten, wird nun voraussichtlich eine aufwendige Beweisaufnahme erforderlich, unter anderem müssten möglicherweise die Verläufe etlicher Gesellschafterversammlungen aufgeschlüsselt werden. Anfang kommenden Jahres trifft man sich vor Gericht wieder. Die beiden Hauptakteure verlassen den Gerichtssaal mit ebenso versteinerten Gesichtern, wie sie gekommen waren - und gehen in unterschiedliche Richtungen von dannen. Ein Abgang, der durchaus Symbolcharakter hat.