Der Ex-Sicherungsverwahrte W. wird nicht mehr dauerbewacht

Nein, Mitleid muss man mit einem Mann wie Hans-Peter W. nicht haben. Er hat vergewaltigt und misshandelt, Richter erkannten angesichts seiner Taten auf eine besondere Schwere der Schuld, was weiß Gott keine alltägliche Urteilspraxis ist. Dass er nun dennoch unbewacht durch Hamburg läuft, muss man nicht gut finden. Doch man muss es akzeptieren. Denn es gibt schlicht keine Berechtigung, die unwürdige Manndeckung, in die er gut ein Jahr genommen worden war, aufrechtzuerhalten.

Natürlich birgt der Entschluss der Fallkonferenz (ihr gehören Vertreter aus Justiz, Polizei und Innenbehörde sowie Sachverständige an) Risiken. Doch die betreffen auch die Beteiligten selbst. Nicht auszudenken, welche Folgen es hätte, wenn der Ex-Sicherungsverwahrte doch rückfällig würde. Für das Opfer wäre das eine Katastrophe, die diejenigen, die jetzt die Einstellung der Schritt-und-Tritt-Begleitung beschlossen haben, menschlich und politisch verantworten müssten.

Schon deshalb ist es angebracht, den Verantwortlichen der Fall-konferenz ein Stück Vertrauen entgegenzubringen. Die Gefahr, dass W. erneut Straftaten begeht, ist nach Ansicht der medizinischen und psychiatrischen Gutachter gering. Hans-Peter W. ist mittlerweile ein alter Mann, seine Verurteilung liegt mehr als 30 Jahre zurück - und Menschen in Jenfeld, die anfangs laut gegen seinen Zuzug protestierten, lernten ihn später schätzen. Hans-Peter W. hat einen Job gefunden, er hält sich - soweit man weiß - an Absprachen und Regeln.

Das alles ist keine Garantie dafür, dass W. keinen Schaden mehr anrichtet. Aber die gibt es bei keinem Häftling, nicht mal bei unbescholtenen Bürgern. Und die ständige Bewachung - die etwa 30 Polizisten band - war ebenso entwürdigend wie teuer.

Die Behörden haben das Risiko abgewogen und entsprechend gehandelt. Und: W. wird nicht in die vollkommene Freiheit entlassen. Weiterhin hat er strenge Meldeauflagen zu erfüllen, steht unter Bewährungshilfe und Führungsaufsicht.