Die Soziale Erhaltungsverordnung (SozErhVO) gibt es seit 1995 im Portugiesenviertel (Neustadt). Bis sie 2001 gekippt wurde, gab es sie auch in Barmbek-Uhlenhorst und in Eimsbüttel. 2010 wurde sie wieder eingeführt.

Seit 2012 besteht zudem ein Milieuschutz auf St. Pauli und in St. Georg. Sternschanze, Osterkirchenviertel (westlich des Bahnhofs Altona), Eimsbüttel-Süd und Altona-Altstadt sollen ebenfalls unter Schutz gestellt werden.

Zweck der SozErhVOkann es sein, den Abriss, über den Standard hinausgehende Modernisierungen, Nutzungsänderungen oder Eigentumsumwandlungen zu unterbinden. Kurzum: Die Sozialstruktur soll geschützt werden.