Der Kern der Novelle sieht vor, dass Sicherungsverwahrten eine deutlich bessere Unterbringung zusteht als der gängige Standard einer Zelle im Strafvollzug.

Hamburg. Der SPD-geführte Senat hat ein Landesgesetz zum Vollzug der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht. Mit der Novelle, über die die Bürgerschaft beraten und beschließen wird, sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, dass Sicherungsverwahrten eine Unterbringung zusteht, die deutlich besser sein muss als die Zellen von Gefangenen im Strafvollzug. Außerdem müssen die Aufenthaltsbedingungen "therapiegerichtet" sein, weil auch das Ziel der Sicherungsverwahrung ein Leben in Freiheit ist.

Das Gesetz schafft den theoretischen Rahmen für das, was in der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel bereits zu großen Teilen verwirklicht ist. Die Sicherungsverwahrten sind in einer gesonderten Abteilung mit 17 Quadratmeter großen Räumen untergebracht - doppelt so groß wie normale Hafträume. Sicherungsverwahrte haben ihre Haftstrafe bereits verbüßt und dürfen daher länger ihre Hafträume verlassen, können häufiger Besucher empfangen und mehr Telefonate führen.

"Unser Ziel ist es, die Bevölkerung wirksam vor weiteren Straftaten zu schützen", sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). "Durch umfangreiche therapeutische Maßnahmen, mit denen wir bereits in der Strafhaft beginnen, wollen wir die Gefährlichkeit der Täter mindern." Von den 31 Plätzen für Sicherungsverwahrte in Fuhlsbüttel sind 15 derzeit belegt. Hamburg verhandelt mit Schleswig-Holstein über eine Übernahme der Sicherungsverwahrten aus dem Norden. "Wir haben uns bereit erklärt, vom 1. Juni 2013 an zumindest vorläufig bis zu elf Menschen aufzunehmen", sagte Schiedek.