Vor allem für die älteren Verbraucher ist es ein großes Reizthema: Gewinnversprechen, die nicht eingehalten werden und nur zusätzliche Kosten und Ärger verursachen. Ob Auto, Reise oder Kochtopfset. Ein Haken, der die Gewinneinlösung verhindert, ist meist dabei. Doch obwohl die falschen Versprechen der Veranstalter schon häufig entlarvt wurden, haben solche Briefe noch immer eine hohe Suggestivwirkung.

Die deutschen Gerichte haben bereits geurteilt, dass die Adressaten Anspruch auf die Gewinne haben. Doch dieser Anspruch lässt sich nicht durchsetzen. Jetzt gehen die Richter des Europäischen Gerichtshofs einen Schritt weiter. Die Gewinnversprechen sind verboten, wenn der Empfänger Kosten hat, um den Gewinn einzulösen. Und sei es nur eine Briefmarke für die Rückantwort.

Das Urteil soll die Firmen abschrecken und ihnen die Geschäftsgrundlage entziehen, denn meistens haben die Verbraucher zusätzliche Kosten, um Details zu ihrem Gewinn zu erfahren. Ob das neue Urteil abschreckt, bleibt aber abzuwarten.

Vor diesen Machenschaften kann sich der Verbraucher nur selbst schützen: Die Mitteilungen gehören ungeöffnet und ungelesen in den Papierkorb. Das erfordert nur ein wenig Selbstdisziplin und Konsequenz, egal wie verlockend die Versprechungen auf dem Umschlag auch sind. Ob Auto oder Goldbarren. Nichts ist es wert, sich näher mit dieser Sache zu beschäftigen. Wenn die Veranstalter keine Resonanz mehr bekommen, werden sie ihr Geschäftsmodell schnell von selbst aufgeben.