Neustadt. Womöglich war es nur ein erster flüchtiger Blick, vom Zufall geleitet. Eine sekundenschnelle Sequenz, die seine Aufmerksamkeit erregte. Doch dann blieben die Augen des jungen Mannes haften an den Geschehnissen in dem anderen Wagen dort neben ihm im zäh dahinfließenden Verkehr. Und was er erspähte, erschütterte ihn zutiefst. Eine Hand sah er, die in Richtung eines Kindes schlug, eines kleinen Jungen, der weinte. Das konnte, das durfte er nicht ignorieren, das ging ihn etwas an, denn das ging zu weit. Gewalt gegen ein Kind? Der Mann alarmierte die Polizei.

Jetzt, gut dreieinhalb Monate nach dem Vorfall, sitzt der Mann, der seinerzeit den Wagen mit dem heulenden Kleinkind auf dem Rücksitz steuerte, als Angeklagter vor dem Amtsgericht, neben ihm seine Lebensgefährtin, der ebenfalls der Prozess gemacht wird. Körperverletzung wird dem jungen Paar vorgeworfen. Aus Verärgerung über das quengelige Verhalten ihres dreijährigen Sohnes während der Autofahrt soll zunächst Dennis W. (Namen geändert) den im Kindersitz sitzenden Jungen mit der Faust gegen den Oberschenkel geschlagen haben. Anschließend habe auch Nadine M. das Kleinkind mit einem Hieb gegen das Bein traktiert, heißt es in der Anklage.

Dicht beieinander sitzen die beiden da, beinahe auf Tuchfühlung, die blassen Gesichter ernst. "Es ist richtig, dass wir unterwegs waren", beginnt der 27 Jahre alte Angeklagte bedächtig seine Aussage. Hinter dem Fahrersitz habe die damals gerade sechs Tage alte kleine Tochter in einer Babyschale gelegen, und der Dreijährige habe hinter dem Beifahrersitz gesessen. "Er fing massiv an zu flennen, wollte etwas zu trinken haben und trat gegen die Rückenlehne von Nadine", schildert der gelernte Tischler die Situation. Er habe ihn gebeten, damit aufzuhören, doch das Kind habe sich nicht beruhigen wollen. "Da drehte ich mich um und schlug gegen die Sitzschale. Es kann sein, dass das so aussah wie ein Schlag gegen das Bein", erzählt er. Weil der Junge sich auch weiterhin nicht beruhigt habe, habe sich auch seine Freundin umgedreht und "einen Wischer gegen den Kindersitz versetzt". Seine Lebensgefährtin stärkt ihm den Rücken. "Ich sah, dass er gegen die Sitzschale schlug", beteuert die 24-Jährige. Doch ihr Sohn habe weitergeschrien. "Ich sagte: Komm runter, andere Leute gucken schon. Aber er brüllte weiter und war schon ganz rot im Gesicht." Sie selber habe "höchstens mal nach hinten gegriffen", meint die Angeklagte. Nachdem einige Stunden nach dem Vorfall die Polizei bei der Familie war, habe sie ihren Sohn noch in eine Unfallpraxis gebracht. "Und die haben bestätigt: Da ist nichts."

Die Amtsrichterin hakt nach: Bei der Polizei habe Nadine M. laut Akten bekundet, ihr Freund habe mit der flachen Hand gegen den Oberschenkel des Kindes gehauen. "Da haben Sie nichts erzählt von der Sitzschale." Die Angeklagte gerät in Erklärungsnot. Sie sei damals ganz durcheinander gewesen, stottert die 24-Jährige. Ihre jetzige Version sei die richtige, beteuert sie. "Man hört doch, ob es ein Schlag gegen das Bein oder die Sitzschale war. In diesem Fall war es mehr ein dumpfes Klopfen."

Doch der Zeuge ist sich sicher: Das war ein Hieb gegen das Kind, den er beobachtet habe, sagt der 30-Jährige energisch. Er sei an jenem Tag mit Mutter und Schwester unterwegs gewesen, erzählt der Mann, er habe auf dem Rücksitz gesessen. Plötzlich habe seine Mutter entsetzt gesagt: "Siehst du das auch, was ich sehe?" Er habe beobachtet, "wie der Mann mit der Faust von oben zuschlug; für mich sah es so aus wie Hiebe gegen die Beine." Dass die Attacke an dem Kindersitz verpufft sein könnte, "schließe ich aus. Ich konnte das gut sehen". Die Anklage gegen die Mutter ist nicht nachzuweisen. Den Zeugen lobt die Richterin ausdrücklich: Dass es Leute wie ihn gebe, die aufpassen, wenn es den Verdacht der Gewalt gegen Kinder gebe, "ist vorbildlich".

Der Angeklagte Dennis W. gibt sich nach einer gewissen Bedenkzeit einen Ruck: "Es kann sein, dass ich mein Kind doch getroffen habe", räumt der arbeitslose Mann die Tat nun ein. "Und das tut mir von Herzen leid."

Letztlich wird das Verfahren gegen eine Geldbuße von 100 Euro eingestellt - zugunsten einer Einrichtung für missbrauchte Kinder. Es sei schon nachzuvollziehen, "dass es einen aufregt, wenn man einen Säugling hat und einen quengeligen Dreijährigen daneben", sagt die Amtsrichterin und betont: "Aber diese Situation kann täglich auftreten, und damit müssen Sie umgehen können. Kinder dürfen nicht geschlagen werden, unter keinen Umständen."