Kläger können mit einem Eilantrag den einstweiligen Schutz ihrer Rechte erreichen und so verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden. Da verwaltungsgerichtliche Verfahren sich über Jahre hinziehen können, ist es häufig erforderlich, dass der Vollzug des Verwaltungsaktes - in diesem Fall der Beginn der Bauarbeiten - bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgeschlossen ist. Der jetzige Beschluss zur Elbvertiefung bedeutet aber nicht, dass sich das Gericht in die eine oder andere Richtung festgelegt hat.