Nachdem einige unionsgeführte Länder, darunter auch Hamburg, 2002 gegen die Novellierung des Hochschulrahmengesetzes geklagt hatten, weil es aus ihrer Sicht einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder darstellte, gab ihnen das Bundesverfassungsgericht 2005 recht. Sieben Bundesländer führten daraufhin allgemeine Studiengebühren ein, darunter auch Hamburg. Bis heute haben aber - bis auf Bayern und Niedersachsen - alle Länder die Gebühren wieder abgeschafft.