Pedelecs lassen sich in zwei Gruppen unterteilen: in Pedelecs mit und ohne Anfahrhilfe, die bei Tempo 25 abgeriegelt werden. Und in schnelle Pedelecs, die Tempo 45 erreichen können. Während Pedelecs der ersten Gruppe rechtlich wie normale Fahrräder behandelt werden, benötigen die Fahrer der schnellen Pedelecs ein eigenes Versicherungskennzeichen. Sie müssen mindestens 16 Jahre als sein, einen Helm tragen und den Führerschein Klasse M besitzen.

E-Bikes, bei denen der Hilfsmotor im Gegensatz zu Pedelecs nicht beim Treten, sondern beim "Gasgeben" zum Einsatz kommt, werden in drei Geschwindigkeitsklassen unterteilt: bis 20, 25 und 45 km/h. Die ersten beiden Gruppen gelten als Leichtmofas bzw. Mofas und setzen einen entsprechenden Führerschein und ein Versicherungskennzeichen voraus. Für die schnelleren E-Bikes wird der Führerschein M benötigt, sie gelten laut ADAC als Kleinkrafträder.