Tragödie von Tonndorf: Landgericht verurteilt Fahrer des Löschfahrzeugs zu Bewährungsstrafe

Neustadt. Der Busunfall am 6. Juli 2011 war eine Tragödie, ein schwarzer Tag für Tonndorf. Zwei Menschen starben, 22 wurden teils schwer verletzt. Ausgerechnet ein Feuerwehrmann hatte ein Löschfahrzeug auf der Stein-Hardenberg-Straße in den Bus gesteuert. Das Landgericht hat den 28-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt - drei Monate weniger als von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Der jungenhaft wirkende Feuerwehrmann, der sich seit dem Unfall nicht mehr hinter das Steuer eines Feuerwehrautos setzt, nahm das Urteil äußerlich unbewegt auf. Sein fleckig-gerötetes Gesicht sprach indes Bände. Wie an jedem Prozesstag stärkten auch gestern Dutzende Feuerwehrleute in Uniform ihrem Kameraden den Rücken.

"In erster Linie hatten wir über einen Unglücksfall, nicht einen Straffall zu urteilen", sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Andre K. war am 6. Juli mit drei Kameraden zu einem Fahrstuhlbrand in Steilshoop ausgerückt. Mit Tempo 63 und Blaulicht fuhr er auf die Kreuzung am Bahnhofsvorplatz zu, als der Bus mit 30 Fahrgästen links in die Straße einbog. Frontal krachte das Feuerwehrauto in den Bus, der erst in einem Vorgarten zum Stehen kam.

Zu der Kollision sei es vor allem deshalb gekommen, so die Staatsanwaltschaft, weil Andre K. das Martinshorn erst Sekundenbruchteile vor der Kollision eingeschaltet habe, der Busfahrer habe das Signal zu spät gehört und nicht mehr reagieren können. Ob Andre K. hier versagte, habe vom Gericht nicht sicher festgestellt werden können - die Aussagen der Zeugen hätten ein "zu uneinheitliches Bild" ergeben, so Woitas. Die Kammer gehe daher in dubio davon aus, dass er das Martinshorn rechtzeitig eingeschaltet habe.

Nach Überzeugung des Gerichts fuhr Andre K. allerdings zu schnell auf die Kreuzung zu. Schon aus einer Distanz von mehr als 100 Metern habe er gesehen, wie die Ampel auf Rot umsprang und der Bus auf der Kreuzung stand. Doch erst 40 Meter vor dem Bus habe er eine Vollbremsung eingeleitet. Gerade die Sonderrechte verpflichteten den Fahrer indes zu "besonderer Sorgfalt". In der Situation habe Andre K. nicht davon ausgehen dürfen, dass ihm der Busfahrer Vorfahrt gewährt. Für den Angeklagten spreche, dass er direkt nach der Kollision Erste Hilfe geleistet habe, obgleich er selber schwer verletzt gewesen sei.

Mit sechs Monaten Freiheitsstrafe blieb das Gericht am untersten Rand des Strafrahmens. Eine Geldstrafe sei nicht ausreichend - angesichts der schweren Folgen für die Businsassen.