Der Mann hatte sich Endes des Jahres 2011 eine tschechische Maschinenpistole verschafft und sie Jugendlichen und Kindern gegeben.

Hamburg. Vor der großen Strafkammer des Landesgerichts Hamburg hat gestern ein 44 Jahre alter Mann einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz gestanden. Andreas B. hatte sich Ende des Jahres 2011 eine tschechische Maschinenpistole mit 200 Schuss Munition verschafft und sie mehrmals Jugendlichen und Kindern zum Schießen in die Hand gegeben.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft traf sich der 44-Jährige mehrmals in einem Waldstück in der Fischbeker Heide mit drei Jugendlichen. Die Schülergruppe hatte er demnach im Herbst 2011 kennengelernt. Damals habe der Mann einem der Jungen angeboten, dessen Hund zu trainieren. Offenbar konzentrierten die Übungen sich in der Folge mehr und mehr auf die Jungen. Und sie bekamen zunehmend militärischen Charakter. So soll der 44-Jährige die Jungen dazu angestiftet haben, durch Rohre und Bäume zu klettern, kopfüber an Ästen zu hängen oder nur mit einem Neoprenanzug bekleidet im eiskalten Wasser zu tauchen.

Nach Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte die Schüler ebenfalls zu Tauchübungen im Morast verleitet haben. Anschließend hätten sich die Jungen selbst wieder aus dem Schlamm ziehen müssen. Im Rahmen dieser Übungen soll es wiederholt auch zu den Schießübungen mit der Waffe gekommen sein. Die Kinder sollten in die Luft schießen oder die Maschinenpistole, eine Ceska, ziellos abfeuern.

Schließlich überredete Andreas B. einen der Jungen, Maschinenpistole, Magazine und Munition in seinem Kinderzimmer aufzubewahren. Erst als sich dieser 14-Jährige seinem Vater anvertraute, ging dieser Anfang Mai dieses Jahres zur Polizei. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag, 26. September gesprochen. Den geständigen Angeklagten erwartet eine Haftstrafe von voraussichtlich etwas mehr als drei Jahren.