Ab Sonnabend gilt die bereits im Juni getroffene Entscheidung: Dann herrscht in allen öffentlichen Gebäuden absolutes Rauchverbot.

Hamburg. Das Nichtraucherschutzgesetz tritt am kommenden Sonnabend in Kraft. Der Senat hat gestern die entsprechende Verordnung für den Passivraucherschutz beschlossen. Die Verordnung wird Ende der Woche veröffentlicht, was formal für das Inkrafttreten nötig ist. Dann gilt die Regelung, welche die Bürgerschaft bereits im Juni beschlossen hat. Danach gibt es in allen öffentlichen Gebäuden ein absolutes Rauchverbot.

+++++Nichtraucherschutz per Gesetz+++++

Raucherräume sind nur in Gaststätten mit mehr als 75 Quadratmetern zugelassen. Diese müssen über selbstständig schließende Türen verfügen und dürfen nicht als Durchgang zu anderen Räumen dienen. Außerdem müssen die Betreiber Lüftungsanlagen installieren. In Eckkneipen kann wie bisher geraucht werden, wenn kein Essen angeboten wird und der Zutritt erst ab 18 Jahren gewährt wird. Die Neuregelung war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung gekippt hatte.