Hamburg. Der Mieterverein zu Hamburg dokumentiert sie in seinem "Mieterjournal", das am 15. September erscheint, neue Urteile. Es kann gratis beim Mieterverein zu Hamburg, Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg, angefordert werden. Die Urteile in Kürze:

Räumungsklage abgewiesen

Weil ein Mieter nach einer energetischen Modernisierung eine höhere Miete nicht zahlen wollte, wurde ihm von der Genossenschaft gekündigt. Die Räumungsklage sei abgewiesen worden, schreibt der Mieterverein, weil die Genossenschaft vorher auf Zahlung des Mietrückstands hätte klagen müssen.

Parabolantenne erlaubt

Weil ein Mieter unter anderem eine Parabolantenne in seiner Wohnung betrieb, wurde ihm gekündigt. Die Räumungsklage wurde abgewiesen, weil die Antennen seit 14 Jahren geduldet und damit "mietvertraglich erlaubt" seien.

Abrechnung mangelhaft

Ein Gericht lehnte bei einem Wohn- und Gewerbeobjekt eine Nachforderung von Betriebskosten ab, weil die nur auf Wohnungen entfallene Grundsteuer nicht herausgerechnet wurde. Der Hinweis darauf, dass der Mieter Belege einsehen könne, reiche nicht.

Nicht übermäßig heizen und lüften

In einem anderen Fall entschieden die Richter, dass Mieter nicht übermäßig heizen und lüften müssen, um eine möglicherweise krebsauslösende Styrolbelastung der Wohnungsluft zu verhindern. Auch die Kosten für einen Gutachter erhielt der Mieter erstattet.

Gartenmöbel des Mieters

Mieter müssen nicht akzeptieren, wenn der Vermieter Gartenmöbel in dem vom Mieter gemieteten Garten ständig beiseite schafft.

Anspruch auf Kaution

Ein Vermieter darf Kosten für Schönheitsreparaturen nicht mit der Kaution verrechnen - auch nicht, wenn der Mieter selbst keine Reparaturen durchführte. Der Vermieter muss genau sagen, was genau zu welchem Zeitpunkt gemacht werden muss.