Unisex-Tarife schaden den Versicherungskunden

Frauen leben im Schnitt fünf Jahre länger als Männer, daran hat sich nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts in den vergangenen 50 Jahren kaum etwas geändert. Diesen Unterschied in der Lebenserwartung könnte man als ungerecht empfinden, wenn man ein Mann ist.

Die EU-Kommission jedoch empfindet etwas anderes als ungerecht: dass die Versicherer auf Basis der statistischen Daten kalkulieren und daher bei ihren Konditionen nach dem Geschlecht der Kunden unterscheiden. Das dürfe nicht sein, meinten die Brüsseler, und der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gab ihnen recht. Am 21. Dezember läuft nun die Übergangsfrist aus, in der noch Versicherungsverträge nach den alten Bedingungen verkauft werden durften.

Aber geht es künftig gerechter zu? Männer und Frauen zahlen dann die gleichen Beiträge für eine private Rentenversicherung, aber in der Auszahlungsphase kassieren die Frauen - statistisch gesehen - fünf Jahre länger ihre monatliche Zusatzrente. Denn dass Männer in der Regel früher sterben, lässt sich schließlich nicht auch per EU-Verordnung ändern.

Ohnehin drängt sich wieder einmal der Verdacht auf, dass die Brüsseler Bürokraten bei Eingriffen in den Markt keine glückliche Hand haben. Die Assekuranz in Deutschland jedenfalls war entsetzt über die aufgezwungene Änderung. Die Versicherer müssen bei der Kalkulation jetzt auf gesicherte Daten verzichten - und deren Nutzung für die Gestaltung einigermaßen risikoadäquater Vertragskonditionen ist nun einmal die einzige Form von Gerechtigkeit, die die Branche bieten kann.

Und den Kunden nützt die Neuerung auch nicht wirklich. Eher im Gegenteil: Die Anbieter werden mehr als die tatsächlich entstehenden Mehrkosten für die aufwendige Umstellung auf die Prämien aufschlagen, unter dem Strich wird es für die Gemeinschaft der Versicherten teurer.

Doch selbst die Verbraucherschützer machten in dieser Sache keine gute Figur: Erst forderten sie die Unisex-Tarife vehement, nun aber jammern sie darüber, dass die Versicherungen den "Schlussverkauf" bis Jahresende für ihre Zwecke nutzen werden.