Lebensrettende Sofortmaßnahmen heißt der Lehrgang, in dem grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt werden. Die Teilnahme ist in Deutschland Pflicht für den Erwerb des Führerscheins. Eine gesetzliche Wiederholungspflicht sieht die Fahrerlaubnisverordnung nicht vor. Das Straßenverkehrsgesetz schreibt jedoch vor, dass jeder Teilnehmer zur Hilfeleistung bei Unfällen fähig sein muss. Die allgemeinen Empfehlungen sind, sein Wissen alle paar Jahre aufzufrischen. Der Lehrgang hat vier Doppelstunden à 90 Minuten.