Gericht verurteilt 37-Jährigen, der sich an einer Patientin im Marienkrankenhaus verging, zu vier Jahren

Neustadt. Nach dem Prozess fällt ein Tonnengewicht von Manuela B. ab. Mehr als vier Jahre hat das Verfahren gegen ihren Peiniger gedauert, sie hat sich in dieser Zeit sehr gequält. "Gerechtigkeit, Gerechtigkeit. Endlich", seufzt sie und umarmt ihre Tochter.

Die 49-Jährige ist im Januar 2008 Opfer eines perfiden Verbrechens geworden. Es geschah dort, wo Menschen geschützt sein sollten. Und es wurde begangen von einem Mann, der eigentlich für ihr Wohl sorgen sollte. Es war Krankenpfleger Stefan B., der sie im Marienkrankenhaus erst betäubte und sich dann an der wehrlosen Patientin verging. Gestern verurteilte ihn das Landgericht: Der 37-Jährige muss für vier Jahre und drei Monate wegen schwerer sexueller Nötigung, sexuellen Missbrauchs und gefährlicher Körperverletzung hinter Gitter. Zudem muss er 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Stefan B. hatte zu den Vorwürfen geschwiegen so wie im ersten Prozess vor dem Amtsgericht St. Georg ein Jahr zuvor. Es hatte den Fall damals, nachdem Spermaspuren auf dem Pyjama von Manuela B. dem Angeklagten zugeordnet werden konnten, wegen der Schwere zum Landgericht verwiesen.

Gegen Stefan B., so das Gericht am Freitag, spreche unter anderem, dass er die Frau hinterlistig überfallen habe. Als sie im Krankenbett lag, injizierte er der Arglosen mit einer Spritze das Narkosemittel Midazomal in den Tropf. Manuela B. schlief gleich ein und wachte mit einer diffusen Erinnerung auf, die sie zunächst für einen Traum hielt. Als die Erinnerungen klarer wurden, offenbarte sie sich ihren Töchtern: Stefan B. habe ihr ins Ohr geflüstert, dass sie einen "tollen Körper" habe. Er habe ihre Hand auf sein Glied gelegt, ihre Brüste mit einer Mentholsalbe eingecremt. Später fanden sich in ihrem Urin tatsächlich Abbauprodukte des Narkosemittels. Das Marienkrankenhaus entließ den Pfleger, als die Beweise immer erdrückender wurden.

Strafverschärfend wertete das Gericht die Tatfolgen: Die Ehe von Manuela B. zerbrach, Arztbesuche sind ihr ein Gräuel. Nach dem Urteil äußerte sich Klinikchef Werner Koch: "Wir bedauern zutiefst, dass eine solche Tat in unserem Haus möglich gewesen ist, und werden der Betroffenen unser Bedauern in den kommenden Tagen noch einmal persönlich aussprechen."