22-Jähriger zeigt Prostituierte an - und beklagt das Preis-Leistungs-Verhältnis

Neustadt. Der Mann ist in einem Alter, in dem einem noch die Welt offensteht. Und das will er auch in vollen Zügen genießen. Gemeinsam mit zwei Freunden hat der 22-Jährige eine Liste mit Erfahrungen zusammengestellt, die sie unbedingt machen wollen. Fallschirmspringen, Bungeejumping - und auch der Besuch bei einer Prostituierten stehen darauf. Doch mit seinem Ausflug zur Herbertstraße wenige Tage vor Silvester hat der junge Mann aus einer niedersächsischen Kleinstadt eine Erfahrung gemacht, auf die er im Nachhinein gut und gern verzichten könnte. Denn nicht nur, dass der intime Kontakt mit einer Dame vom horizontalen Gewerbe nicht annähernd erfüllte, was er sich versprochen hatte. Er fühlt sich auch noch um sein Geld betrogen.

Die junge Frau, die ihm so übel mitgespielt haben soll, sitzt jetzt als Angeklagte vor dem Amtsgericht. Dagmar P. ist eine Person, die zwischen Klischee und Kindlichkeit pendelt. Hautenge Kleidung in schreiendem Pink, die ihre üppige Oberweite deutlich betont, stehen im krassen Gegensatz zu ihrer ansonsten elfenhaft zarten Figur, dem dezent geschminkten Gesicht und den mädchenhaft geflochtenen Zöpfen, die sie noch jünger wirken lassen als ihre 23 Jahre. Dazu eine zarte, schüchtern klingende Stimme, mit der sie ihre Begegnung mit Daniel A. schildert. Der junge Mann habe sie an ihrem Arbeitsplatz hinter einem Fenster angesprochen, sagt die wegen Urkundenfälschung und Betruges angeklagte Hamburgerin, der vorgeworfen wird, entgegen einer Vereinbarung mit seiner EC-Karte 500 statt 50 Euro von seinem Konto abgehoben und eine Quittung entsprechend gefälscht zu haben.

Doch von Betrug könne keine Rede sein, entgegnet die 23-Jährige mit unschuldigem Augenaufschlag. "Ich habe dem Kunden erklärt, dass ein Erstkontakt 50 Euro Minimum kostet." Daraufhin sei er mit ihr aufs Zimmer gekommen, sie habe ihn mit der Hand befriedigt. "Aber er wollte mehr." Sie hätten sich darauf geeinigt, dass er ihr EC-Karte und PIN-Nummer aushändigt und sie das ihm zur Verfügung stehende Tageslimit abheben könne. "Dann wollten wir verhandeln, was er dafür bekommen kann." Darüber habe sie eine Quittung, auf der die 500 Euro von ihm unterschrieben seien. Für den Betrag habe er auch Leistungen bekommen, "alles, was dazugehört".

Doch diese Zuwendungen haben die Erwartungen von Daniel A. keineswegs erfüllt. "Es war nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe." Es habe nur Handverkehr gegeben. "Sie sagte, wenn ich mehr wolle, müsse ich 50 Euro nachzahlen, ich könne das auch mit EC-Karte machen." Den Begriff 'mehr' habe er mit Geschlechtsverkehr in Verbindung gebracht. "Warum haben Sie das Geld nicht selber abgehoben?", fragt der Richter. Er habe keine Kleidung mehr getragen, erwidert Daniel A. "Und sie wirkte vertrauenserweckend."

Der Richter legt ihm einen Vordruck aus den Akten vor, auf dem als Betrag "Tageslimit" eingetragen und quittiert ist. "Ich habe nur eine Quittung unterschrieben, wo 50 Euro draufsteht!", empört sich Daniel A. "Das ist 200-prozentig nicht meine Unterschrift." "Wir können gerne eine Unterschriftenprobe machen, das wäre mir ganz, ganz wichtig", wirft die Angeklagte ein. Auch die Staatsanwaltschaft hält ein Gutachten, das über die Echtheit der Signatur Auskunft geben soll, für angebracht. Deshalb wird das Verfahren ausgesetzt, bis das Ergebnis vorliegt.