Hamburg. Die geplante Elbvertiefung hat eine weitere kleine Hürde genommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Antrag von Nabu und BUND abgelehnt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen das Projekt vorläufig anzuordnen. Das Gericht begründete das zu einen mit der Zusage der Bundesregierung, die Baggerarbeiten bis zur Entscheidung im Eilverfahren am 8. November nicht zu beginnen. Zum anderen hätten Vorarbeiten wie die Suche nach Munition im Fluss oder der Bau einer Spundwand am Köhlbrand keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Daher dürfen sie fortgesetzt werden.