Unter bestimmten Voraussetzungen haben Auszubildende/Studenten einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Expertenrat
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Auszubildende/Studenten einen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
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