Der Hamburger Handelskonzern besitzt keine Genehmigung für die Versicherungsvermittlung. Tchibo sieht sich nur als “Tippgeber“.

Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat dem Kaffeeröster Tchibo den Vertrieb von Versicherungen auf ihrer Internetseite untersagt. Das bestätigte ein Tchibo-Sprecher dem Abendblatt. "Das Urteil ist erst am Dienstag bei uns eingegangen und wir werden es jetzt sorgfältig prüfen." Das Unternehmen hat vier Wochen Zeit, um Berufung einzulegen. Deshalb ergeben sich aus dem Urteil zunächst keine praktischen Konsequenzen. "Wir müssen das Versicherungsangebot nicht sofort vom Netz nehmen", sagte der Sprecher.

Tchibo vermittelt auf seiner Seite Policen des Direktversicherers Asstel. Das Angebot reicht von Produkten zur Altersvorsorge über Zahnzusatzversicherungen bis zu Sachversicherungen für Auto und Hausrat. Offensiv wird mit einer Hausratversicherung mit 30 Prozent Rabatt geworben. Tchibo sieht sich dabei als sogenannter Tippgeber, der die Kunden lediglich an Asstel vermittelt. Bei der Versicherung erfolgt dann der Abschluss der Policen. Gegen den Kaffeeröster hatte der AfW-Bundesverband Finanzdienstleistungen geklagt, der das Unternehmen in der Rolle eines Maklers sieht. Dazu wäre aber eine besondere Genehmigung für die Versicherungsvermittlung und ein Eintrag in ein Vermittlerregister notwendig. Über beides verfügt Tchibo nicht.

Der Verband hatte bereits im Jahr 2008 den Vertrieb von Versicherungen bei der Rewe-Tochter Penny gestoppt. Der Discounter hatte Policen der Arag vertrieben.