Hamburg. Allen Feuerwehrleuten in Hamburg steht eine Entschädigung für rechtswidrige Bereitschaftsdienste zu. Beamte, die von 1999 bis 2005 über 48 Stunden pro Woche hinaus Dienst leisten mussten, können einen Freizeitausgleich verlangen, wie das Bundesverwaltungsgericht gestern bestätigte. Sei dies nicht binnen eines Jahres ohne Gefährdung der Einsatzbereitschaft möglich, bestehe Anspruch auf Geld. Hamburg muss laut Innenbehörde etwa 20 Millionen Euro zahlen. Seit April hat der Senat an 700 der 2600 Feuerwehrleute bereits 1,5 Millionen Euro gezahlt, rund 2100 Euro pro Beamten.